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Fragen zum neuen Bodengesetz in Ungarn

Wir haben in Ungarn schon seit ca. 16 Jahren ein Haus. Wir besitzen auch die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Wir bewirtschaften ein benachbartes Grundstück, welches direkt an unseres anschließt (Außenbereich) schon seit mehreren Jahren! Wir würden es gerne kaufen! Ab wann können wir dieses erwerben?

Das neue Bodengesetz gestattet EU-Bürgern ab 1.5.2014 Agrarflächen in einer Größe von weniger als 1 Hektar ohne Genehmigung zu kaufen. Diese Einschränkung ist pro Person zu verstehen. Allerdings ist die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes noch nicht veröffentlicht worden, so dass der Inhalt dieser Verordnung die Bedingungen für den Erwerb noch beeinflussen können.

WEITERE INFORMATIONEN:

Das Anwaltsbüro Dr. Szász beantwortet gern Ihre Fragen in rechtlichen Angelegenheiten. Die Beantwortung der Fragen von allgemeinem Interesse finden Sie auf der Rechtsseite der Balaton Zeitung. Die Beantwortung dieser Fragen ist kostenlos.

Für die Beantwortung Ihrer speziellen oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin im Büro oder wenden Sie sich schriftlich an Dr. István Szász. (Beratungshonorar: 65,- EUR)

Das Anwaltsbüro Dr. Szász wünscht Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für 2014!

Merry Christmas and a happy New Year 2014!

Dr. István Szász
Ihr Rechtsanwalt in Ungarn
H-8600 Siófok, Fö tér 5 / Erdg. 6,
(im Zentrum, 50 m von der Kirche)

E-Mail: info@drszasz.hu
www.drszasz.hu

Sekretariat (deutschsprachig):
Infos unter Telefon: 0036 (84) 314-640
Fax: 0036 (84) 506-509