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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Ostseetunnel

Verzögert sich der geplante Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und Dänemark oder wird das Milliardenprojekt gar gestoppt? Vor dem Bundesverwaltungsgericht haben unter anderem Umweltschützer und Fährunternehmen geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute über den geplanten Bau des umstrittenen Ostseetunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland.

Gegen das von Dänemark massiv vorangetriebene Milliardenprojekt hatten unter anderem Naturschützer geklagt. Ein generelles Aus für die feste Fehmarnbeltquerung wird nicht erwartet. Als wahrscheinlicher gilt, dass die Leipziger Richter Nachbesserungen auf Seiten der Tunnelplaner fordern.

Seit dem 22. September hatten die Richter in Leipzig in einer ersten Runde fünf Tage lang die Klagen des Naturschutzbundes Nabu, des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und mehrerer Fährunternehmen (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u.a.) verhandelt. Die Gegner zweifeln die Verkehrsprognosen für den Auto- und Eisenbahntunnel an und fürchten gravierende Umweltauswirkungen, zum Beispiel auf Riffe in der Meerenge und auf Schweinswale durch die Lärmbelastung.

Am 6. Oktober ging auch die zweite Verhandlungsrunde über Klagen der Stadt Fehmarn und eines Landwirts zu Ende. Die Kommune wandte sich gegen die Planungen für den Brandschutz und fürchtet Beeinträchtigungen des Tourismus auf der Insel während des Baus. Grundstücke des Landwirts sollen für den Tunnelbau in Anspruch genommen werden.

Der geplante Absenktunnel ist eines der größten Verkehrsvorhaben in Europa. Er soll voraussichtlich von 2029 an Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Durch den 18 Kilometer langen Tunnel am Meeresboden sollen sowohl Autos als auch Züge fahren, was die Fahrzeiten und -wege erheblich verkürzen würde. Dänemark wird ihn auf eigene Kosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. Die Bauzeit soll insgesamt sechseinhalb Jahre betragen.

Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. In dem aktuellen Verfahren geht es aber nur um den deutschen Abschnitt des Ostseetunnels. In Dänemark besteht seit 2015 Baurecht. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz.

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