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Venedig-Kommission kritisiert Verfassungsgebung in Ungarn

Die Venedig-Kommission hat die Praxis der Vefassungsgebung durch die Regierungsparteien in Ungarn und einzelne Elemente des Verfassungsentwurfs scharf kritisiert. Der Prozess der Arbeit an der neuen Verfassung sei nicht genügend transparent, bemängelte die offiziell als Europäische Kommission für Demokratie durch Recht bezeichnete Institution, eine Einrichtung des Europarates laut einem Bericht des Internetportals origo (www.origo.hu). Außerdem zeigte sich die Kommission über die Einschränkung des Verfassungsgerichts in Ungarn besorgt.

An das Gremium hatte sich die ungarische Regierung selbst gewandt, um ein ähnliches Feuer der Kritik wie kürzlich bei der Annahme des neuen Mediengesetzes zu vermeiden. Aus der am Dienstag (29.3.) veröffentlichten Stellungnahme der Kommission geht hervor, dass sie auch das Tempo der Verfassungsgebung für besorgniserregend hält. So wollen die Regierungsparteien das neue Grundgesetz bereits am 18. April im Parlament annehmen. „Da der Entwurf erst am 14. März dem Parlament vorgelegt wurde, konnten die Veränderungen und Neuerungen nur begrenzt öffentlich diskutiert werden, die in der künftigen Verfassung stehen.“, stellt die Kommission in ihrer Stellungnahme fest.

In einem demokratischen Prozess der Verfassungsgebung sei das wichtigste Erfordernis die Transparenz, die Offenheit bzw. ein Zeitrahmen, der es ermöglicht, die Vielfalt der Meinungen zum Ausdruck zu bringen, heißt es weiter. Man könne keinen dauerhaften Text zustande bringen ohne eine breite und sachliche Diskussion, an der die Bürgerinitiativen, die Wissenschaft und die Medien beteiligt sind. Der zeitliche Ablauf müsse nach dem Voranschreiten der Diskussion gerichtet werden.