14 Menschen aus zehn Haushalten treffen sich mitten im Corona-Lockdown zum Wandern im Schnee und sitzen anschließend gemütlich beisammen in einer Hütte.
Mindestens einer der Teilnehmer muss mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein, denn nach dem verbotenen Ausflug vom 16. Januar kommt es zu einem größeren Corona-Ausbruch im beschaulichen Mühlheim an der Donau (Baden-Württemberg).
Bislang lassen sich 32 Corona-Fälle auf den Ausflug zurückführen, wie ein Sprecher des Tuttlinger Landratsamts am Donnerstag mitteilte. Zwischenzeitlich stieg die Sieben-Tage-Inzidenz in Mühlheim an der Donau auf mehr als 900. Beteiligte hätten sich gegenseitig angesteckt und später andere infiziert, sagte der Bürgermeister der Stadt, Jörg Kaltenbach, zuletzt der «Bild»-Zeitung. «Das muss hart bestraft werden.» Am Donnerstag wollte er sich nicht mehr zu dem Thema äußern. «Es ist jetzt genug und muss wieder Ruhe einkehren», teilte er schriftlich mit.
Der Fall schlägt dennoch weiter Wellen. Überregionale Medien berichteten. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) nannte das Verhalten der Wanderer im Landtag in Stuttgart «unverantwortlich». In einer Video-Botschaft hatte der Landrat des Kreises Tuttlingen, Stefan Bär, gesagt: «Das ist einer der massivsten Verstöße gegen die Corona-Verordnung, die wir bisher kennengelernt haben.» Das Selbstverständnis der Beteiligten sei wohl gewesen: «Wir können machen, was wir wollen. Es ist uns auch egal, was daraus wird.»
Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Wanderern voraussichtlich nicht. Man gehe davon aus, dass die Wanderer keine Straftaten begangen hätten, sondern es sich um Ordnungswidrigkeiten handle, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke. Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang nicht eingeschaltet – entgegen anderslautenden Berichten.
Auch ein Sprecher der Polizei Konstanz sagte, man gehe bislang von Verstößen gegen die Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz aus. Jetzt gelte es zu klären, ob die Person oder die Personen, die bei der Wanderung bereits mit dem Coronavirus infiziert gewesen seien, von ihrer Infektion gewusst hätten. Das wäre Voraussetzung für ein Körperverletzungsdelikt. Allerdings gehe die Polizei derzeit nicht davon aus. Die Ermittlungen zu dem Fall könnten sich hinziehen. Es müssten 14 Beteiligte und weitere Zeugen befragt werden.
© dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten.