„Sandsturm” am Balatonleller Lido

Umweltschutzbehörde sorgt mit einer Posse für Aufregung bei Badegästen

Nie gesehene Massen an Badelustigen zieht der neue Sandstrand von Balatonlelle an, dessen Beseitigung die Umweltschutzbehörde jetzt anordnete. Die Pikanterie der Sache liegt auch darin, dass der Strand vor einiger Zeit vom Umweltschutzministerium ausgezeichnet wurde.

So beliebt wie in diesem Jahr war der Balatonleller Strand noch nie, wo ein mehr als 200 Meter langer Strandabschnitt mit Balatonsand aufgefüllt wurde. Dem verdankt die Selbstverwaltung Rekordeinnahmen bei den Eintrittspreisen, deren Größenordnung schon jetzt die Jahreseinnahme des ganzen vergangenen Sommers übersteigt. Danach überraschte es alle, dass die Umweltschutzbehörde dieser Tage den Investor aufforderte, die Sandauffüllung zu beseitigen.

„Wir begannen eine Unterschriftensammlung, um den Sandstrand zu schützen und zu erhalten“, berichtete der Bürgermeister István Kenéz unserem Korrespondenten, laut dem die Leller Touristenattraktion als Beispiel vorgezeigt und nicht wieder abgetragen werden müsste. Seiner Meinung nach würde man woanders viel Geld bezahlen, um das Seeufer mit dem feinen grauen Sand des Balaton zu bedecken, der die Leller Selbstverwaltung aufgrund der mit dem Hafeninvestor abgeschlossenen Vereinbarung keinen Filler gekostet hat. Dieser auch mit Erlebniselementen ausgestattete Strandabschnitt, für den Eintritt gezahlt werden muss, erhielt außerdem vor einigen Wochen die Auszeichnung des Umweltschutzministeriums, die blaue Fahne, eine Anerkennung der Bedingungen hinsichtlich der Wasserqualität und des Umweltschutzes – betonte der Bürgermeister.

Wegen der Sandküste des ausgezeichneten Strandes leitete die Umweltschutzbehörde zwischenzeitlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Investor ein. Die Vorgeschichte der Sache ist, dass die Lelle SPC Rt. bei Balatonlelle einen Hafen baut. Teil der erteilten Genehmigung war, dass der bei den Bauarbeiten gewonnene überflüssige Sand an den zwei in der Nähe befindlichen Stränden abgelagert werden kann. Bei den in diesem Frühjahr begonnenen Arbeiten wurde nur auf dem Strand, an dem Eintritt gezahlt werden muss, Sand abgelagert, doch wegen des hohen Wasserstandes auf einer kleineren Fläche, jedoch höher als genehmigt. Die Umweltschutzbehörde untersuchte die Sache auf eine Beschwerde aus der Bevölkerung hin und stellte dieser Tage zwei Beschlüsse zu. In dem einen forderte die Behörde den Investor dazu auf, den ordnungswidrigen Zustand durch das Abtragen des Sandstrandes zu beiseitigen, in dem anderen zog sie die Genehmigung für die Besandung des Freistrandes zurück.

Éva Vas Nagyné, Vorstandsmitglied des investierenden Unternehmens, sagte unserem Korrespondenten, dass man beiden Beschlüssen verständnislos gegenübersteht, gegen die innerhalb von Tagen Beschwerde eingelegt wird. Nach ihrem Standpunkt beging die Behörde einen Verfahrensfehler, denn hier geht es nicht um eine die Grenze des Seegrundes verändernde Schlammablagerung, sondern um eine Besandung, die der See nach einer Zeit wegwäscht, da sie vom natürlichen Wellenschlag in den See zurückgespült wird. Andererseits wurde die Investition noch nicht übergeben, das heißt, die Umweltschutzbehörde will einen in Bau befindlichen Zustand sanktionieren, der noch dazu mit dem Wissen und der Zustimmung der kommunalen Bau- und Wasserwirtschaftbehörde hergestellt wurde. Die 20 bis 30 Zentimeter höhere Auffüllung wurde unter anderem auch dadurch nötig, weil heute der Wasserstand des Balaton höher ist als zu der Zeit, als die Genehmigung erteilt wurde – fügte die Vertreterin des Unternehmens hinzu. Wie sie ausführte, akzeptiert die Lelle SPC Rt. auch den zweiten Beschluss der Fachbehörde nicht, in dem ihrer Auffassung nach die Genehmigung zur Besandung des Freistrandes ohne die entsprechende Begründung zurückgezogen wurde.

„In dem Fall wurde eine wasserrechtliche Ordnungswidrigkeit begangen, als die sich an dem Wasserstand ausrichtende Strandbesandung über die Genehmigung hinaus zusätzlich um 80 Zentimeter Sand aufgefüllt wurde und damit dem Balaton ein Hektar entzogen wurde“, hält István Kling, der Direktor der Mitteltransdanubischen Aufsicht für Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft fest. Wir müssen das Balaton-Gesetz einhalten, das eine dauerhafte Auffüllung zu Lasten der Wasserfläche verbietet – auch dann, wenn ein beliebter Strandabschnitt geschaffen wurde – fügte er mit Nachdruck hinzu. Der Beschluss berücksichtigte die Sommersaison, so dass das Bauunternehmen erst im Herbst die Auffüllung, die über die Genehmigung hinaus vorgenommen wurde, wieder abtragen muss. Die Umweltschutzbehörde zog die sich auf den anderen Strand beziehende Besandungsgenehmigung deshalb zurück, weil sie den fehlerhaften Standpunkt des Bauunternehmens der früher erteilten Genehmigung zugrundgelegt hatte und damit die zu hohe Besandung genehmigt hatte. Nach Auffassung des Direktors wurden damit keine im guten Glauben erworbenen Rechte verletzt, denn mit der Besandung wurde noch nicht begonnen. Sofern das Unternehmen sich um eine neue Genehmigung bemüht, kann sie die erneut für den Freistrand erhalten, doch zu bis zu einem dem Wasserstand des Sees entsprechenden Niveau, wo der Wellengang des Sees die Besandung in kurzer Zeit wegspülen kann – argumentiert István Kling.

Nach Auffassung von Vilmos Fejér, dem Leiter der amtlichen Verwaltung des Seegrundes, der Balatoner Außenstelle der Mitteltransdanubischen Umweltschutz- und Wasserwirtschaftsdirektion, bedeutet die derzeitige Auffüllung des Leller Lido keinerlei Gefahr für den Zustand des Seegrundes oder dessen Nutzung. Nach den Erfahrungen bleibt eine solche Anlage nur zeitweilig bestehen und wird voraussichtlich innerhalb eines Jahres von den Wellen weggewaschen, so dass die Besandung nicht als Auffüllung anzusehen ist. Hier geht es grundsätzlich um eine strittige Auslegung des Balaton-Gesetzes, die mit einer Gesetzesmodifizierung geklärt werden könnte – erklärt der Fachmann. Bis dahin wird die immer mehr Selbstverwaltungen betreffende Frage eine Frage bleiben, ob zeitweilig bestehende, die Touristen anziehende und keinen Schaden verursachende Sandstrände im See geschaffen werden können oder nicht – fügte er hinzu.

Tünde Török