Digitales Fernsehen in Ungarn

Das Komitat Somogy gehört zu den ersten 14 Komitaten des Landes, die mit dem 31. Juli 2013 auf digitales Fernsehen umstellen, teilte der Kommunikationsdirektor der Nationalen Medien- und Nachrichtentechnikbehörde NMHH, Attila Zsuppán, auf einer Pressekonferenz in der Komitatshauptstadt Kaposvár mit.

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Ernährung im Sommer

Etwas verspätet kam er, aber dafür mit voller Wucht: Endlich ist der Sommer angebrochen und beschert uns wahrlich warme Tage. Ohne Ventilator, Klimaanlage, Eiswürfel oder einen kühlen Swimmingpool ist es am Tag eigentlich kaum noch auszuhalten. Deutschland schwitzt sich in den Sommer. Die Wasserlieferanten kommen kaum noch hinterher bei den unzähligen Bestellungen nach Bergen von Wasserkästen. Wer auf seinen Körper und seinen Kreislauf achten möchte, der sollte dieser Tage mindestens drei Liter Wasser zu sich nehmen – und das nach Möglichkeit nicht zu stark gekühlt.

Aber nicht nur auf das flüssige Nahrungsmittel muss geachtet werden. Auch die Essgewohnheiten werden bei Temperaturen über dreißig Grad teilweise enorm umgestellt. Viele werden bemerkt haben, dass sie den ganzen Tag über kaum Appetit verspürt haben. Keiner hat so wirklich Lust zum Mittag eine deftige Mahlzeit zu sich zu nehmen oder sogar ein eigenes Gericht zu kochen. Kaum verlockend ist die Vorstellung bei dieser sommerlichen Hitze an den heißen Herdplatten zu arbeiten und sich somit noch mehr heißen Temperaturen auszusetzen.

Auf das Essen nicht verzichten

Gegessen werden sollte aber trotzdem. Auch wenn man kaum Appetit verspürt, so benötigt der Körper doch Energie für die tägliche Arbeit. Immerhin muss auch er jetzt unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Trotzdem muss aber nicht am Herd gestanden werden. Wer nicht kochen möchte, der bestellt sich einfach bei lieferando.de eine kleine Mahlzeit für zwischendurch. So muss weder abends noch tagsüber selbst gekocht werden. Im Büro bestellt man gemeinsam mit den Kollegen eine Pizza und abends lässt man sich einen leichten Salat direkt an die Haustür liefern. Bei der Bestellung ist aber wichtig, dass nicht allzu deftige oder zu üppige Mahlzeiten gewählt werden sollten. Kalorienarme Gerichte wie Salate oder leichte Nudelgerichte belasten den Körper nicht so stark wie schwer verdauliche Speisen.

Für den kleinen Hunger zwischendurch oder einfach um dem Körper etwas Gutes zu tun, können kleine Zwischenmahlzeiten gegessen werden. Ruhig hin und wieder zu einem Stück Melone, Gurke oder Tomate greifen, um die körpereigene Flüssigkeitsbilanz regelmäßig zu verbessern. Außerdem sollte in der Sommerzeit nicht allzu oft Fleisch und Wurst gegrillt werden. Lieber auch mal Fisch oder Zucchini auf den Grill legen, dann werden die Blutfettwerte durch die vielen gesättigten Fettsäuren nicht zu stark verschlechtert. Wer beim Grillen nichts dergleichen für sich findet, der greift eben wieder auf den Trick mit dem Bestellen des Essens zurück. Gerade in Großstädten ist der Salat auch da, wenn die anderen anfangen ihr Fleisch auf den Grill zu legen.

Kampf gegen Ambrosia in Ungarn

Die Komitatsstadt Kaposvár stellt sich auch in diesem Jahr als einzige Stadt des Landes mit einer Telefon-Hotline dem Kampf gegen das hoch allergene Beifußblättrige Traubenkraut. Über die Hotline (grüne Nummer: 80 / 205-230) können Einwohner melden, wo sie mit Ambrosia infizierte Grünflächen gesichtet haben.

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Ungarische Regierung gibt neue Leitlinien zur Rechnungslegung heraus und präzisiert Pflicht zur Angabe der Umsatzsteuernummer

Die ungarische Regierung hat im Juni 2013 neue Leitlinien für die Rechnungslegung ausländischer Unternehmen im Inland herausgegeben. Insbesondere für deutsche Firmen dürften diese sehr interessant sein, ist die Bundesrepublik doch für 29,7 Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen in Ungarn verantwortlich und damit der weltweit wichtigste Handelspartner des Landes. Schwerpunktmäßig drehen sich die neuen Leitlinien um die Umsatzsteuer. Demnach muss in drei Fällen die Umsatzsteuernummer eines Kunden angeführt werden. 

Der erste Fall: Das inländische Verfahren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt

Im ersten Fall muss bei der Rechnungslegung die Umsatzsteuernummer des Kunden angegeben werden, wenn das inländische Verfahren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt – konkret bedeutet dies, wenn der Rechnungsleger die Umsatzsteuer abführt. Für ausländische Unternehmen konkretisiert die Regierung hierbei, dass die Umsatzsteuernummer immer dann anzugeben ist, wenn der fakturierende Geschäftspartner im Ausland ansässig ist und für die Zahlung der Umsatzsteuer „gemäß dem Verfahren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“ die Verantwortung trägt. 

Der zweite Fall: Generell bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen – nicht jedoch Dienstleistungen
 
Der zweite Fall deckt den größten Teil der Fälle ab, die für deutsche Handelspartner interessant sind: Finden Warenlieferungen aus dem EU-Ausland („innergemeinschaftlich“) statt, so ist die Umsatzsteuernummer des ungarischen Kunden in jedem Fall auf der Rechnung auszuweisen. Diese Regelungen beschränkt sich jedoch auf Sachgüter. Deutsche Unternehmen, die beispielsweise Dienstleistungen in Ungarn anbieten, müssen die Nummer nicht angeben. Bei sogenannten Kombinationsgeschäften – beispielsweise der Lieferung und zeitgleichen Überführung von Fahrzeugen nach Ungarn – ist es ratsam, entweder zwei Rechnungen zu stellen oder die Nummer anzugeben. 

Der dritte Fall: Die gestellte Mehrwertsteuerschuld übersteigt zwei Milliarden HUF

Der dritte Fall bezieht sich auf zwei Geschäftspartner, die beide in Ungarn ansässig sind. Wird hier eine Rechnung gestellt, bei der die Mehrwertsteuerschuld eine Höhe von zwei Milliarden HUF erreicht oder übersteigt, ist die Umsatzsteuernummer anzugeben – es sei denn, der erste Fall trifft zu und eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft tritt ein. 

Umsatzsteuernummer-Angabe ist ansonsten optional
 
Ist keiner der drei Fälle zutreffend, so ist die Angabe der Umsatzsteuer-Nummer laut Klarstellung der Regierung optional und liegt demnach im Ermessen der beiden Handelspartner, ob diese auf der Rechnung auftaucht oder nicht. Es ist jedoch insbesondere für Rechnungsstellungen aus Deutschland daran zu denken, dass die deutsche Gesetzgebung (§ 14 Absatz 4 UStG) in jedem Fall die Umsatzsteuer-ID des deutschen Unternehmens verlangt. Zudem muss demnach die genaue Anschrift des Leitungsempfängers – also des Kunden – angegeben werden. 

Papier oder elektronisch?
 
Inzwischen vertraut fast ein drittel aller deutschen Unternehmen auf das sogenannte E-Invoicing. Damit wird die papierlose Form der Rechnungslegung bezeichnet. Prinzipiell ist der Versand einer solchen papierlosen Rechnung auch nach Ungarn möglich. Allerdings sei hierfür auf eine Studie der Deutschen Bank aus dem Jahr 2010 verwiesen, die noch immer Gültigkeit hat: Ungarn steht am Ende der europäischen Tabelle, was die Verwendung der papierlosen Rechnung angeht. Entsprechend wenig Unternehmen können tatsächlich mit dieser umgehen. Zusätzlich stellt sich beim E-Invoicing das Problem der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Hierfür lohnt sich ein Blick auf den entsprechenden Artikel von die-fakturierung.de, der sich generell mit der Frage des Für und Wider dieser Form des Rechnungsversands beschäftigt. Für Ungarn gilt: Die Papierform ist besser.