Gefälschte Waren in Budapest beschlagnahmt

Ein Schlag gegen den illegalen Handel mit gefälschten Waren ist dem Zoll in Ungarn gelungen. Mitarbeiter des Zolls beschlagnahmten auf dem für Schwarzhandel bekannten Asien-Markt im Budapester Stadtteil Józsefváros über 4000 Stück Bekleidung im Wert von 31 Millionen Forint (rund 124 000 Euro). Wie Zoll-Sprecher Oberst Jenő Sipos am Samstag mitteilte, fanden die Zollmitarbeiter die gefälschte Ware bei einer Routinekontrolle in Containern. Nach Expertenmeinung seien die Fälschungen zur Irreführung der Kunden geeignet gewesen. Es wurde ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet.

Mineralwasserschatz in Füreder Brunnen

In zwei gebohrten Brunnen wurde Mineralwasser gefunden

Die Qualität des Wassers wird derzeit im Laboratorium untersucht. Auf Initiative der Selbstverwaltung wurden Ende des vergangenen Jahres zwei vierzig Meter tiefe Brunnen gebohrt, denn die geophysikalischen Messungen mehrerer Forschergruppen bestätigten, dass unter der sandsteinhaltigen Erdschicht wertvolles, auch für den menschlichen Verzehr geeignetes Mineralwasser zu finden ist.

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Prostituierte klagt gegen Stadt Győr

Weil sie ihr Gewerbe nicht legal ausüben kann, hat eine Prostituierte in Ungarn jetzt ihre Heimatstadt auf zehn Millionen Forint (etwa 40 000 Euro) verklagt. Die ehemalige Kindergärtnerin hatte sich vom Berufswechsel ein besseres Einkommen erhofft, berichtet die Unabhängige Nachrichtenagentur. Nach der Anmeldung des Gewerbes versucht die 39-Jährige vergebens, ihrem Job nachzugehen: In Győr gibt es kein Rotlichtviertel. Die wöchentlichen Bestrafungen durch die Polizei summierten sich bislang auf 50 000 Forint (etwa 200 Euro).

Die Frau ist die erste Berufs-Hure der Stadt. Inzwischen haben die Ereignisse sie nach Aussage ihres Freundes sehr mitgenommen. Oft bekomme sie Weinkrämpfe, weil sie befürchte, wieder in Handschellen abgeführt zu werden, obwohl sie die Gesetze einhält. In Ungarn ist es nämlich vorgeschrieben, dass Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern zur Festlegung eines Gebiets für den Straßenstrich verpflichtet sind. Bisher existiert jedoch in keiner einzigen Stadt eine solche Zone. Sie Selbstverwaltung von Győr beruft sich bei ihrer Weigerung auf Proteste aus der Bevölkerung und die Gefahr erhöhter Kriminalität in solchen Stadtteilen.

Tabak für Wasserpfeifen steuerpflichtig

In Ungarn ist vom 1. Februar dieses Jahres an auch Tabak für Wasserpfeifen steuerpflichtig. Das teilte der Zoll am Donnerstag mit. Mit diesem Stichtag gelten alle zum Rauchen geeigneten Stoffe als Tabakware, selbst wenn sie nur zum Teil oder gar nicht Tabak im engeren Sinnne enthalten, jedoch der Definition von Zigaretten oder Waren zum Rauchen entsprechen. Darunter fällt auch der Tabak für Wasserpfeifen. Für diese Erzeugnisse gelten sinngemäß alle Bestimmungen, die bisher für Zigaretten und andere Tabakwaren angewendet wurden. Damit wird auch Verbrauchssteuer für sie erhoben.