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Titelthema in dieser Ausgabe der Balaton Zeitung
Pachtvertrag gültig
Schiedsgericht Wien gab der Hubertus Bt. Recht
Seit mehr als einem Jahr versucht der ungarische Staat, einen Pachtvertrag der Hubertus Bt. aus Kéthely im Südwesten des Balaton per Gericht für ungültig erklären zu lassen. Man beruft sich darauf, dass für ein seit 1992 vom ungarischen Staat gepachtetes, am Südufer des Balaton gelegenes Gebiet von 7725 Hektar Fläche die Pacht von 10 Ft pro Hektar viel zu niedrig sei. Die Hubertus Bt. vertritt dagegen die Auffassung, dass der Pachtvertrag nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern als Teil eines Syndikatsvertrages zu sehen ist, mit dem die Firma staatliche Aufgaben übernommen hat, die im Wert mindestens einer üblichen Pachthöhe entsprechen.
Die Hubertus Bt. veröffentlichte am 6. März eine Mitteilung, demzufolge der ungarische Staat vor dem im Vertragswerk als Schiedsgericht benannten Gericht bei der Industrie- und Handelskammer in Wien gegen die Hubertus Bt. ein weiteres Mal verloren hat: das Schiedsgericht gab der Hubertus Bt. Recht und erklärte nach monatelanger, eingehender Prüfung den Privatisierungsvertrag aus dem Jahre 1992 für gültig, insbesondere auch in Bezug auf die Bodenpacht und verpflichtete die Organisation des Nationalen Bodenfonds NFA zur Erfüllung des Vertrages.
Die Hubertus Bt. wurde 1992 zusammen von der Braun Industrieholding AG und dem ungarischen Staat als Joint Venture gegründet und ist direkter Rechtsnachfolger der Balatonnagyberek ÁG (Staatsgut Nagyberek) in Balatonfenyves. Das neue Unternehmen übernahm als Pächter und Bewirtschafter auch die Entwässerungsaufgaben für die Flächen, womit eine Bewirtschaftung erst möglich wurde.
Der Geschäftsführer der Hubertus Bt, Oliver Hahnenkamm, sagte dazu: „Mit dem Wissen, dass die Aufwendungen für die Entwässerung auch damals mindestens einer theoretisch erzielbaren Pacht entsprachen – dies wurde den Investoren damals jedenfalls so präsentiert und hat sich auch bewahrheitet – hat man vereinbart, die Pacht auf einen symbolischen Wert von 10 Ft/ha festzulegen. Nicht nur damals, sondern auch heute ist diese Konstruktion vor allem für den ungarischen Staat finanziell sinnvoll. Um auf die 99 Jahre Pachtdauer zurückzukommen: die Pachtdauer hat die Treuhand AVÜ damals selbst vorgeschlagen, um den Investor langfristig zu binden und zu grundlegenden Investitionen zu animieren.“
Der Prozess vor dem Tafelgericht in Kaposvár geht derweil weiter. Der Staat streitet über den Nationalen Bodenfond NFA unverdrossen für die Aushebelung des Pachtvertrages. In der Mitteilung der Hubertus Bt. wird betont, dass alle im Streit des ungarischen Staates gegen die Bt. bisher rechtskräftig gefällten Urteile zugunsten der Hubertus Bt. ausgefallen sind, d.h. bisher wurden alle gegen das Unternehmen vorgebrachten Anschuldigungen rechtskräftig als unbegründet abgewiesen. Die Hubertus Bt. sei in Bezug auf ihre Tätigkeit auch weiterhin offen für konstruktive Gespräche mit der Regierung. Der Prozess genießt rege Aufmerksamkeit vonseiten potentieller und bereits ansässiger, ausländischer Investoren in Ungarn.
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