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Titelstory im Februar 2010 in der Balaton Zeitung
Diskussionen um Vermögensteuer
Ausländer sind von der neuen Gesetzgebung ebenso betroffen
Neben vielen anderen Veränderungen, die Jahr für Jahr zu erwarten sind, hat das Parlament Ungarns für 2010 eine neue Steuer, die Vermögensteuer beschlossen. Schon in seiner Entstehungsphase war das Gesetz heftig umstritten. Der Ungarische Bürgerbund Fidesz, mit größter Wahrscheinlichkeit haushoher Sieger bei den Wahlen am 11. April, kündigte an, die Vermögensteuer gleich nach Regierungsantritt wieder abzuschaffen und eventuell schon gezahlte Beiträge mit Zinsen zurückzugeben. Außerdem steht bereits im Februar eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Gesetz an. Diese Hürde wäre aber nach Expertenmeinung durchaus zu überwinden.
Die Vermögensteuer bezieht sich auf Wohnimmobilien, die vom Eigentümer als Wohnsitz genutzt werden, von einem Verkehrswert von 30 Millionen Forint an, auf Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Pkw mit hoher Leistung. Der Staat erwartet davon Einnahmen von etwa 50 Milliarden Forint. Für Ausländer in Ungarn dürften also Immobilien und die dafür fällige Steuer interessant sein.
In Ungarn hat die Einführung der Steuer Unsicherheit und Diskussionen ausgelöst. Die Regierung argumentiert mit der Verfassung, wonach die öffentlichen Lasten zu Einkommen und Vermögen im Verhältnis stehen müssen. Im Falle von Immobilien werde daher der tatsächliche Verkehrswert besteuert. Da vor einigen Jahren ein Gesetz über eine Luxussteuer vor dem Verfassungsgericht keine Gnade gefunden hatte, erarbeitete die von den Sozialisten gestützte Übergangsregierung unter Ministerpräsident Gordon Bajnai ein Gesetz, das eben den Verkehrswert zur Grundlage hatte.
Bis zum 25. Februar müssen in Ungarn Einzelunternehmer ihre Steuererklärungen abgeben, was im Regelfall mit Hilfe von Steuerberatern geschieht. Privatpersonen haben ihre Steuererklärung bis 20. Mai zu erstellen, genügend Zeit also, um zumindest die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Sollte diese aber zustimmend ausfallen, müssten wohl auch Ausländer mit entsprechendem Immobilienbesitz sich der Prozedur einer Steuererklärung stellen. Keinesfalls sicher ist eine so zeitnahe Initiative der neuen Regierung, dass eine Zahlung nicht doch zunächst nach dem Gesetz zu leisten wäre. Danach ließe sich dann – bei entsprechenden Beschlüssen des neuen Parlaments – der Betrag zurückfordern.
Lesen Sie in unserer nächsten Ausgabe weitere Einzelheiten über die Anwendung der Vermögensteuer bei Ausländern.
Michael Graeme
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