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Urteil im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach erwartet

Im Verfahren gegen einen Familienvater vor dem Kölner Landgericht wurden Vorwürfe verhandelt, die den Atem stocken ließen. Nun steht der Prozess vor dem Abschluss. Dem 43-Jährigen droht eine lange Zeit hinter Gittern.

Im Prozess gegen einen zentralen Verdächtigen im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach wird heute (14 Uhr) das Urteil erwartet. Dem 43 Jahre alten Vater wird vor dem Landgericht Köln vorgeworfen, seine 2017 geborene Tochter immer wieder sexuell missbraucht zu haben.

Den Großteil der Taten habe er mit seinem Smartphone dokumentiert und Aufnahmen an gleichgesinnte Chat-Partner weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft fordert für den gelernten Koch und Hotelfachmann eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren. Zudem beantragte sie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Sein Anwalt stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung aus.

Teile des Prozesses waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden, darunter auch die Aussage des 43-Jährigen. Den Antrag dazu hatte die Nebenklage-Anwältin gestellt, welche die Tochter vertritt. Sie wollte das Mädchen schützen. Allein die mehr als einstündige Verlesung der Anklage mit insgesamt 79 Taten war für nicht wenige Beobachter im Saal nur schwer zu ertragen gewesen.

Der Deutsche aus Bergisch Gladbach gilt als wichtige Figur im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. Ermittler waren bei Dursuchungen bei ihm nicht nur auf riesige Mengen kinderpornografischen Materials gestoßen, sondern auch auf viele Kontakte zu anderen Männern, die in einer Parallelwelt im Netz Videos und Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs austauschten. Nach und nach kamen sie so immer mehr Verdächtigen auf die Spur.

Im Prozess bestritt der 43-Jährige einem Antrag seines Verteidigers zufolge allerdings, schon im Sommer 2017 mit dem Missbrauch seiner erst im April desselben Jahres geborenen Tochter begonnen zu haben. Erste Missbrauchshandlungen habe es von Sommer 2018 an gegeben. Er und sein Anwalt kündigten an, dass der Angeklagte dem Mädchen 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen wolle. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als «Schadenswiedergutmachung» dienen.

Auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, von welchem angerichteten Schaden der Angeklagte ausgehe, hatte der 43-Jährige geantwortet: «Also, dass das Leben meiner Frau und Tochter komplett versaut ist.»

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