Anfang Februar 2013 sind zwei Modifizierungen zum ungarischen Bodengesetz in Kraft getreten. Sie besagen einerseits, dass Böden, die sich in gemeinsamem Eigentum befinden, von allen Eigentümern genutzt werden können. Das geschieht entweder im Verhältnis des Eigentumsanteils oder abweichend davon. Zu jeder Nutzung ist jedoch eine einstimmige Entscheidung vonseiten aller Eigentümer notwendig.
Recht
Immobilien bleiben im Eigentum der Firma
Bei der Löschung einer Firma aus dem ungarischen Firmenregister stellt sich die Frage, was wird mit den Immobilien, die sich bisher im Eigentum der Firma befanden.
