Ungarn: Modifizierung des Bodengesetzes in Kraft

Anfang Februar 2013 sind zwei Modifizierungen zum ungarischen Bodengesetz in Kraft getreten. Sie besagen einerseits, dass Böden, die sich in gemeinsamem Eigentum befinden, von allen Eigentümern genutzt werden können. Das geschieht entweder im Verhältnis des Eigentumsanteils oder abweichend davon. Zu jeder Nutzung ist jedoch eine einstimmige Entscheidung vonseiten aller Eigentümer notwendig.

Sollten Eigentümer nicht auffindbar sein, so wird angenommen, dass auch diese der Vereinbarung zustimmen. Wenn jemand mehr Fläche nutzt als diese seinem Eigentumsanteil entspricht, so ist in der Vereinbarung festzulegen, welche Gegenleistung er dafür bringt.

Die zweite Modifizierung des Gesetzes besagt, dass bis zum 30. März 2013 Privatpersonen ihre Personenkennzahl, Wirtschaftsunternehmen ihre statistische Nummer als Nutzer von Böden beim Grundbuchamt nachzureichen haben.

Außerdem haben all jene, die für landwirtschaftliche Zwecke Wasserversorgung in Anspruch nehmen – Berieselung von Flächen, auf denen Pflanzenzucht und Waldwirtschaft betrieben wird, Wasserversorgung von Fischteichen, sonstige Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Wasserversorgungssystemen – Wasserversorgungsgebühren an den Dienstleister zu zahlen.