Vereinfachter Weinausschank

Ab 1. Januar ist es Weinbauern erlaubt, ihre Weine auch in ihren eigenen oder gemieteten Läden auszuschenken. Bisher durften sie die Weine ausschließlich nur im eigenen Keller anbieten. Mit den neuen Maßnahmen verbessern sich die Verkaufsbedingungen der Weinbauern, die nun näher zum Endverbraucher kommen. Die neue Regelung bezieht sich auch auf gemeinsam betriebene Weinhandlungen.

Im Dezember bestätigte das Parlament eine Gesetzesmodifizierung für die Monopolsteuer und den Vertrieb von Monopolerzeugnissen, die am 1. Januar in Kraft tritt. Mit Unterstützung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung VM befasst sich eine Expertengruppe nun mit der Überarbeitung der zahlreichen Vorschriften für Winzer in Bezug auf die Administration und Buchführung.