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Kokott: Ungarische Werbesteuer entspricht den EU-Vorschriften

Eine Spitzenberaterin des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU) sagte, Ungarns progressive Werbesteuer verstoße nicht gegen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Generalanwältin Juliane Kokott sagte in einer Stellungnahme, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen eine Besteuerung des Umsatzes von Unternehmen zu einem progressiven Satz nicht ausschließen, und schlug vor, dass der CJEU eine Berufung der Europäischen Kommission gegen ein Urteil des Gerichtshofs abweist, in dem kein Beweis für einen selektiven Vorteil im Steuersystem gefunden wurde.

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Die ungarische Werbesteuer wird auf den Nettoumsatz gezahlt. Sie wird bei einer Steuerbemessungsgrundlage unter 100 Millionen Forint (274.000 EUR) auf null Prozent und über diesem Schwellenwert auf 5,3 Prozent festgesetzt. Die Europäische Kommission hat argumentiert, dass die Steuer kleineren Unternehmen, die „zu niedrig besteuert“ werden, einen unzulässigen Vorteil gewährt und somit eine staatliche Beihilfe darstellt. Die Generalanwältin zog die gleiche Schlussfolgerung für eine Werbesteuer in Polen, die auch die Europäische Kommission angefochten hat. Die Stellungnahme ist für das Gericht nicht bindend.

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