Cannabis: viele Bürger haben irgendwann in ihrem Leben einen Joint geraucht, oder zumindest einmal auf einer Party daran gezogen. Jugendliche betrachten den Cannabiskonsum teils als Mutprobe, teils als Lifestyle. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus? Wie verboten oder legal ist denn der Cannabiskonsum nun eigentlich?
Hier finden Sie Antworten:
Konsum versus Anbau
Cannabis gilt rechtlich gesehen als Betäubungsmittel. Deshalb zählt es laut Betäubungsmittelgesetz zu den illegalen Drogen. Allerdings gibt es hier eine Grauzone, denn der Konsum von Cannabis, das auch Marihuana genannt wird, ist an sich erlaubt. Verboten ist es jedoch der Anbau, Kauf, Besitz und Verkauf von Hanfprodukten. Eigentlich! Denn auch hier gibt es eine Grauzone.
Legaler Anbau von Cannabis in Sonderfällen möglich
Seit 2017 ist Cannabis offiziell als Arzneimittel anerkannt, denn durch den Cannabiskonsum können Schmerzen gelindert werden. So dürfen chronisch Kranke Cannabis zu medizinischen Zwecken in ihrem Haushalt zum Eigenkonsum bereithalten: sofern sie ein ärztliches Attest hierfür haben. 100 Gramm pro Monat sind hier die Höchstgrenze. Selbst Cannabissamen, wie sie etwa auf https://www.royalqueenseeds.de/ vertrieben werden, bestellen und damit anschließend das eigene Marihuana im Garten anbauen dürfen chronisch Kranke jedoch nicht. Wer Cannabis selbst anbauen möchte, benötigt hierfür eine Lizenz. Für Privatpersonen scheidet diese Option aus, da derartige Lizenzen nur an kommerzielle Anbieter vergeben werden. Im Vorfeld gibt es auch für diese einen langwierigen behördlich geregelten Prüfprozess, der von allen Interessenten durchlaufen werden muss.
Welchen Unterschied macht der THC-Gehalt?
Nun ist Cannabis jedoch nicht gleich Cannabis. Es kommt sehr stark auf die Inhaltsstoffe der Produkte an. Hanf- und CBD-Produkte, die keine berauschende Wirkung haben, sind tatsächlich in Deutschland frei verkäuflich. Es gibt sogar Hanfläden, die sich auf derartige Hanfprodukte spezialisiert haben. Ist jedoch die Substanz THC in den Produkten in einer gewissen Dichte enthalten, ist der Vertrieb verboten. Denn THC gilt als psychoaktive Substanz, die berauscht. Gefährlich wird es bei einem THC-Gehalt ab 0,2 Gramm. Liegt der Gehalt darunter ist der Besitz und Konsum von Hanfprodukten zwar nicht ausdrücklich erlaubt, es droht aber keine Strafverfolgung.
Ist der reine Besitz von Cannabissamen verboten?
Da die Samen selbst kein THC ausbilden – dieses entsteht erst, wenn die Cannabispflanze wächst – ist der alleinige Besitz von Cannabissamen auch nicht verboten. Strafbar machen Sie sich aber, sobald Sie diese Pflanzen zum Hanfanbau verwenden. Dies klingt sehr verwirrend, denn der Besitz von Samen macht keinen Sinn, wenn man damit nichts anbauen möchte. Diese ein wenig absurd anmutende Regelung kommt daher, dass Deutschland EU-Mitglied ist. Und in den anderen EU-Staaten gelten hinsichtlich Besitz und Anbau von Cannabis oftmals andere Regelungen. Im Sinne des freien Warenverkehrs innerhalb der EU musste Deutschland sich also mit „Schaffung“ seiner Grauzone in diesem Falle an die EU-Partnerländer anpassen.
Wie ist die Rechtlage in anderen Ländern?
Weltweit gibt es sehr starke rechtliche Unterschiede, was den Besitz, Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis anbetrifft. Zum Beispiel in Frankreich ist der Anbau von Hanfpflanzen erlaubt, der Konsum von Cannabis jedoch strengstens verboten. Die Niederlande haben sich für einen geregelten Umgang mit Marihuana entschieden. In Coffee-Shops ist der Konsum erlaubt, privater Konsum ist jedoch verboten. Genauso wie der Anbau und Vertrieb. Tschechische Bürger dürfen sogar Hanfpflanzen besitzen und Cannabis selbst ziehen: sofern es sich um die Deckung des Eigenbedarfs handelt. Und der ist mit einer Höchstmenge von entweder 15 Gramm geerntetem Produkt oder fünf Hanfpflanzen festgelegt worden.