EU-Kommission veröffentlicht angemessene Kapazitätsanforderungen für Grenzverfahren

Die Europäische Kommission hat am Freitag ihren Durchführungsbeschluss über „angemessene Kapazitäten“ für Asylverfahren an den Grenzen der Gemeinschaft im Rahmen des neuen Migrationspakts veröffentlicht, so János Bóka, Minister für EU-Angelegenheiten, auf Facebook – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Der Pakt, den Ungarn ablehnte, verlangt von Ungarn und Italien, „angemessene Kapazitäten für das Grenzverfahren“ in Höhe von 15.332 zu gewährleisten, mehr als die Hälfte aller derartigen Kapazitäten entlang der EU-Außengrenzen, so Bóka. Ungarn muss über eine Kapazität von 7.716 und Italien von 8.016 verfügen, sagte er.

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