Seit einigen Jahren besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern. Umgekehrt können die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen einen Aufnahmeantrag der Antragsberechtigten nicht ablehnen. Dieses Recht auf Krankenversicherung gilt während des Inlandaufenthaltes, was die Regel ist. Sobald Deutschland verlassen, also die deutsche Landesgrenze überschritten wird, sieht die Situation anders aus. Der Krankenversicherte befindet sich im Ausland. Jetzt ist in jedem Einzelfall, also für jedes einzelne Land zu prüfen, wie es dort mit der Pflicht zur Krankenversicherung einerseits und dem Recht auf Krankenversicherung andererseits aussieht, beispielsweise in Ungarn.
Nächtliche Fahrt in den Tod
In der Stadt Cegléd in Mittelungarn kam es in der Nacht zum 20. Oktober 2013 um 2.50 Uhr auf der Straße Jászberényi út zu einem folgenschweren Unfall, bei dem zwei junge Menschen ihr Leben verloren.
Notar von Zamárdi bedroht
Die Kleinstadt Zamárdi am Südufer des Balaton ist seit Sommer 2007 Austragungsort für das Balaton Sound Festival. Das Festival gewann beim europäischen Wettbewerb Anfang 2013 den European Festival Award in der Kategorie Best Medium-Size European Festival.
EU-Gelder für Mineralwasserfirma in Somogyvár
Die Firma Fonte Viva GmbH führt mit Hilfe von EU-Fördermitteln bis zum Jahresende bedeutende technologische und infrastrukturelle Investitionen durch, teilte die Geschäftsführerin der Firma, Nárcisz Csákabonyi, auf einem Pressetermin bei der Firma in Somogyvár mit.