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Krankenschutz auf Kurzreisen

Seit einigen Jahren besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern. Umgekehrt können die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen einen Aufnahmeantrag der Antragsberechtigten nicht ablehnen. Dieses Recht auf Krankenversicherung gilt während des Inlandaufenthaltes, was die Regel ist. Sobald Deutschland verlassen, also die deutsche Landesgrenze überschritten wird, sieht die Situation anders aus. Der Krankenversicherte befindet sich im Ausland. Jetzt ist in jedem Einzelfall, also für jedes einzelne Land zu prüfen, wie es dort mit der Pflicht zur Krankenversicherung einerseits und dem Recht auf Krankenversicherung andererseits aussieht, beispielsweise in Ungarn.

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Nächtliche Fahrt in den Tod

In der Stadt Cegléd in Mittelungarn kam es in der Nacht zum 20. Oktober 2013 um 2.50 Uhr auf der Straße Jászberényi út zu einem folgenschweren Unfall, bei dem zwei junge Menschen ihr Leben verloren.

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EU-Gelder für Mineralwasserfirma in Somogyvár

Die Firma Fonte Viva GmbH führt mit Hilfe von EU-Fördermitteln bis zum Jahresende bedeutende technologische und infrastrukturelle Investitionen durch, teilte die Geschäftsführerin der Firma, Nárcisz Csákabonyi, auf einem Pressetermin bei der Firma in Somogyvár mit.

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