In Ungarn hat der Frost vom Dienstagmorgen (10.4.) an Obstkulturen schweren Schaden angerichtet. Betroffen war vor allem das nordöstliche Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg, mit seinen großen Apfelplantagen. Medienberichten vom Mittwoch zufolge soll bei den Sorten Idared und Jonagold ein hundertprozentiger Ernteausfall zu erwarten sein. Auch bei Pfirsichen ist nur eine minimale Ernte zu erwarten. Die frühen Sauerkirschen, Süßkirschen und die Apfelsorte Gala liegen die Ernteaussichten bei 50 Prozent. Bei den Apfelsorten Golden und Jonathan liegen die Frostschäden zwischen 10 und 35 Prozent.
Weltmeister aus Siófok
An der Weltmeisterschaft nahmen Wettkämpfer aus Deutschland, Österreich und den USA mit insgesamt 300 Vogelpräparaten teil.
Imre Lengyel kam über die Jagd zu seinem heutigen Hobby als biologischer Präparator. Er interessierte sich für Tiere und ihre Behausungen und beobachtete sie auch bei Jagden.
Wandern im Landschaftspark Pannonhát
Gerade im erwachenden Frühling sind Wanderungen in dieser reizvollen Landschaft besonders schön.
Als größte Stadt der Region bietet Nagykanizsa mit schönen Gebäuden aus der Gründerzeit zahlreiche Sehenswürdigkeiten, am Rudersee und in den umliegenden Wäldern aber auch tolle Freizeitangebote.
Zalakaros hat ein modernes Kur- und Erlebnisbad, im Sommer ein großes Strandbad.
Jurist: Autobahn-Vignette diskriminierend
Ungarn verstößt mit der Zehn-Tages-Vignette für die Autobahn nach Ansicht des Verfassungsjuristen Zoltán Lomnici junior möglicherweise gegen das in der Verfassung verankerte Verbot der Diskriminierung. Die seit Jahresbeginn geltende Regelung könnte auch nach einem Passus des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig sein. Außerdem könne er das Grundrecht auf eine gesunde Umwelt verletzen, berichten ungarische Medien am Dienstag, wobei sie sich auf die Beantwortung von Fragen der Zeitung „Magyar Nemzet“ beziehen.
Das Ministerium für Nationale Entwicklung habe sich bei der Veränderung der bisherigen Regeln für Autobahn-Vignetten darauf berufen, dass sich das ungarische System der Autobahn-Nutzung nach den europäischen Trends richte. Die Veränderungen seien zur Finanzierung der Aufgaben nötig, die dem Betrieb des Straßennetzes einhergehen. Verfassungsrechtlich bedenklich sei jedoch, dass der kürzeste Zeitraum für Pkw-Vignetten zehn Tage beträgt, während es für Nutzfahrzeuge auch Ein-Tages-Vignetten gibt.