Ungarn verstößt mit der Zehn-Tages-Vignette für die Autobahn nach Ansicht des Verfassungsjuristen Zoltán Lomnici junior möglicherweise gegen das in der Verfassung verankerte Verbot der Diskriminierung. Die seit Jahresbeginn geltende Regelung könnte auch nach einem Passus des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig sein. Außerdem könne er das Grundrecht auf eine gesunde Umwelt verletzen, berichten ungarische Medien am Dienstag, wobei sie sich auf die Beantwortung von Fragen der Zeitung „Magyar Nemzet“ beziehen.
Das Ministerium für Nationale Entwicklung habe sich bei der Veränderung der bisherigen Regeln für Autobahn-Vignetten darauf berufen, dass sich das ungarische System der Autobahn-Nutzung nach den europäischen Trends richte. Die Veränderungen seien zur Finanzierung der Aufgaben nötig, die dem Betrieb des Straßennetzes einhergehen. Verfassungsrechtlich bedenklich sei jedoch, dass der kürzeste Zeitraum für Pkw-Vignetten zehn Tage beträgt, während es für Nutzfahrzeuge auch Ein-Tages-Vignetten gibt.