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Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Ist eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten zulässig? Nein, urteilt das Europäischen Gerichtshof. Doch Ausnahmen sind möglich.

Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig.

Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem veröffentlichten Urteil mit.

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