EuGH entscheidet zugunsten Ungarns im Vertragsverletzungsverfahren zu Versorgungsgebühren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das ungarische Gesetz über die Gebühren von Versorgungsunternehmen nicht gegen die Vorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es Energieunternehmen verbietet, Sondersteuern und Transaktionsgebühren an private Verbraucher zu übertragen, sagte das Ministerium für Innovation und Technologie – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Unterdessen hieß es in dem Urteil, dass Ungarn Rechtsmittel gegen seine Energiemarktvorschriften einlegen müsse. Das Ministerium begrüßte das Urteil „zugunsten Ungarns in seinem Streit gegen die Europäische Kommission“. Ungarn sei bereit, die Gesetzgebung zu ändern, um Rechtsmittel in Übereinstimmung mit dem EuGH-Urteil sicherzustellen, hieß es in der Erklärung.

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