Wettbewerbsamt: Kein Verfahren wegen Csisztapuszta

Das Amt für wirtschaftlichen Wettbewerb in Budapest wird nach einer erheblichen Korrektur des Preisnachlasses für Nutzer der Balatoncard im Thermalbad Buzsák-Csisztapuszta kein Verfahren eröffnen. Dies teilte das Amt unserer Zeitung mit, die sich im Namen von Lesern beschwert hatte (Printausgabe 8/10). In einer detaillierten Begründung verweist es darauf, dass aufgrund einer Vertragsänderung für die Hauptsaison in diesem Jahr Inhabern der Balatoncard nur eine zehnprozentige Ermäßigung für das Thermalbad zugesichert wurde.

Im Katalog war dagegen anfangs der im Vorjahr und in der Vorsaison dieses Jahres gültige unentgeltliche Eintritt angekündigt. Der Fehler sei jedoch umgehend durch einen Aufkleber auf dem Katalog und ein Pop-up-Fenster auf der Web-Site www.balatoncard.com korrigiert worden. Die Hotelinfo GmbH habe zudem Inhabern der Balatoncard, die diese aufgrund der irreführenden Information erworben hatten, bei Rückgabe den Preis erstattet. Das Wettbewerbsamt leitete die Beschwerde nunmehr an die Nationale Behörde für Verbraucherschutz weiter.

Die Hotelinfo GmbH teilte unserer Zeitung auf Anfrage mit, dass Balatoncards, die vor dem Monat Juli in Erwartung des hundertprozentigen Preisnachlasses im Bad von Csisztapuszta erworben wurden, weiterhin zurückgegeben werden können. Das mit der Balatoncard verbundene Gesamtpaket ist per Post an die Hotelinfo Kft. zu schicken (1056 Budapest, Váci utca 78-80), und zwar mit Angabe der Bankverbindung, an die der Kaufpreis überwiesen wird. Ab Juli besteht jedoch kein Anspruch auf Rückgabe, da die Käufer der Balatoncard von da an umfassend über den Fehler informiert wurden.