Paprika-Prozess: Wettbewerbsamt setzt sich durch

Wo ungarischer Paprika draufsteht, muss auch ungarischer Paprika drin sein. Diesen Grundsatz sah das ungarische Amt für Wirtschaftlichen Wettbewerb verletzt und verhängte Strafen gegen Erzeuger. Das sah auch das Budapester Berufungsgericht so und wies die Einwände eines Szegeder Herstellers ab. Die Strafe von drei Millionen Forint (rund 12 000 Euro) gegen die Szegeder Paprika Gewürz- und Konserven AG ist damit rechtskräftig. Der Produzent hatte unter der Bezeichnung „Szegeder Gewürzpaprika“ auch Paprikapulver aus importiertem Paprika verkauft.

Das Wettbewerbsamt hatte Ende 2004 gegen insgesamt fünf Erzeuger in Szeged und Kalocsa ein Verfahren eingeleitet, denen es Irreführung der Verbraucher vorwarf. Für die Käufer spiele es eine entscheidende Rolle, wo der Rohstoff für des Ungarn beliebtestes Gewürz herkommt.

Es sei zur Irreführung der Bevölkerung geeignet, wenn auf der Verpackung des Produktes die Herkunft nicht eindeutig ausgewiesen ist, argumentierte die Behörde und verhängte Strafen zwischen einer und sechs Millionen Forint. Gegen zwei Erzeuger, die nur industrielle Anwender beliefern, war das Verfahren eingestellt worden. Einzig die Szegeder AG hatte Berufung eingelegt, war aber letztendlich gescheitert.