AfD-Abgeordnete in der Kritik wegen Störern im Bundestag

Besucher, die filmend in Abgeordneten-Büros eindringen oder Minister anfeinden. Die Störungen durch Besucher könnten für einige AfD-Abgeordnete unangenehme Folgen haben. Auch in ihrer eigenen Fraktion sind die Aktionen der Gäste nicht unumstritten.

Das aufsehenerregende Verhalten von Besuchern im Bundestag dürfte für einige Abgeordnete der AfD ein Nachspiel haben.

Der AfD-Abgeordnete Udo Hemmelgarn habe bestätigt, dass einer der Gäste, über dessen Verhalten es Beschwerden gab, am Mittwoch über ihn angemeldet worden sei, bestätigte Fraktionssprecher Marcus Schmidt auf Anfrage. Die Fraktion wolle jetzt klären, wer sich möglicherweise schlecht benommen habe und welche Gäste von den einzelnen Abgeordneten eingeladen worden seien.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki betrachtet das Bedrängen von Abgeordneten durch Besucher am Rande der Debatte über das Infektionsschutzgesetz als Nötigung. Er fordert Konsequenzen für die daran beteiligten Abgeordneten. «Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden.»

Während der Bundestagsdebatte waren am Mittwoch auf den Fluren des Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, gefilmt und beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Im Fall von Altmaier filmten die Störer die Aktion und stellten das Video ins Internet. Die Vorfälle sollten am Donnerstag im Ältestenrat des Bundestags besprochen werden. Altmaier will nach dpa-Informationen keine Strafanzeige stellen.

Auch Abgeordnete der AfD waren von den Besuchern heimgesucht worden. In das Büro von Fraktionschefin Alice Weidel drangen nach Angaben ihres Sprechers Daniel Tapp mehrere Personen ein, die sich nicht vorgestellt hätten. Die ungebetenen Gäste hätten aus dem Fenster filmen wollen, er habe sie dann herausgebeten, sagte Tapp. Auf einem Video ist zu sehen, wie andere Besucher ohne Anmeldung in das Büro des parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann stürmen, wo sie ein Mitarbeiter mit dem Satz «Habt Ihr ’ne Meise?» empfängt.

«Abgeordnete dürfen nicht in ihrer Entscheidung bedrängt werden», sagte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) am Donnerstag im Deutschlandfunk. Das sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.

Kubicki sagte der dpa, es sei zum wiederholten Mal passiert, dass Abgeordnete die «Türöffner für politische Agitatoren» geworden seien. «In diesem Falle ist die Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebes jedoch besonders gefährlich. Denn durch die direkte Ansprache der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz kann man von einer Nötigung ausgehen.» Es komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten können. «Dies wird ernsthaft zu prüfen sein», sagte Kubicki.

Paragraf 106 behandelt die Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Er sieht als Sanktion Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor.

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