Corona-Hotspots: Kretschmer warnt vor Hysterie

Immer neue Schlagzeilen verunsichern Menschen in der Corona-Krise. Deshalb mahnt Sachsens Regierungschef zur Besonnenheit. An niedergelassene Ärzte ergeht ein wichtiger Appell in Richtung Krankenhäuser.

In Sachsen steht ein Abriegeln von Orten mit hohen Corona-Infektionszahlen nach Darstellung der Landesregierung derzeit nicht zur Debatte.

Das stellte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Rande der Landtagssitzung klar. Sachsen habe früher als andere entschieden, das Land wieder herunterzufahren, sagte er. Man werde jetzt erst einmal die Wirksamkeit der Maßnahmen abwarten.

«Zehn bis vierzehn Tage braucht es, bevor man etwas ganz Konkretes sieht. Vorher ist mit keinen weiteren Einschränkungen zu rechnen», betonte Kretschmer. Die Regierung habe über Pläne und Notwendigkeiten stets offen und transparent gesprochen. «Es gibt in diesem Land keine Ad-hoc-Maßnahmen.»

Bisher ist noch keine Trendwende bei den Neuinfektionen zu erkennen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Dresden kletterte die Sieben-Tages-Inzidenz, also der Wert an Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, am Donnerstag auf 415. Am Mittwoch lag der Wert noch bei 407. Sachsen liegt damit weiter mit deutlichem Abstand vor allen anderen Bundesländern.

Der Regierungschef äußerte die Hoffnung, dass eine Stabilisierung der Zahlen mit den jetzigen Instrumenten gelingt. «Die Zahl der Kontakte durch den Lockdown hat sich massiv reduziert.» Wenn sich die Bevölkerung über Weihnachten und Silvester hinweg an die Regeln halte, werde das zu einem niedrigeren Infektionsgeschehen führen. Ein besonderes Augenmerk liege auf den Pflegeheimen.

Zugleich warnte Kretschmer vor Panikmache in einer ernsten Situation: «Gerade in einer solchen Zeit ist nichts gewonnen mit Hektik oder Hysterie. Gerade in dieser Zeit braucht es entschlossenes, aber eben sehr ruhiges und überlegtes Handeln.» Die sächsische Regierung leiste das. Darauf könne sich jeder verlassen.

Der CDU-Politiker ging auch nochmals auf eine Schlagzeile von Mittwoch ein: Ein Arzt aus Zittau hatte in einer öffentlichen Runde mit Äußerungen über Triage für Aufsehen gesorgt. Der Begriff bedeutet, dass Mediziner aufgrund von knappen Ressourcen entscheiden müssen, wem sie zuerst helfen. Die Ärzte dort hätten mit Menschen diskutiert, die in der gleichen Region leben, aber nicht akzeptieren, wie die Situation in den Krankenhäusern ist, sagte Kretschmer. Da sei in der Wortwahl «zu heftig» argumentiert worden: «In Zittau, in Sachsen, in Deutschland wird in dieser Zeit nach klaren ethischen und medizinrechtlichen Standards gearbeitet. Es gibt keine Sonderkriterien für Covid-19.»

Laut Kretschmer hat die Regierung aber inzwischen auf den «Weckruf» aus Zittau reagiert und Hilfe organisiert. So würden Soldaten der Bundeswehr auch über den Jahreswechsel in Zittau helfen und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sei es gelungen, weitere Bettenkapazitäten in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zu organisieren. Es gebe ein hohes Maß an Solidarität im medizinischen Bereich unter den Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, hob Kretschmer hervor.

Köpping zufolge rechnet auch Sachsen ab dem 27. Dezember mit ersten Schutzimpfungen. Zuerst würden mobile Teams in den Pflegeheimen impfen. Mit den Heimen stehe man bereits in engem Kontakt, es würden Listen von Freiwilligen erstellt. Erst in der zweiten Stufe könnten Menschen geimpft werden, die zu Hause wohnen. Es werde eine bundesweit gesteuerte Impfkampagne geben. Sollte das nicht ausreichen, können man die Menschen auch anschreiben.

Nach den Worten von Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, werden am Jahresende deutlich mehr Arztpraxen geöffnet haben als in vergangenen Jahren. Kretschmer, Köpping und Heckemann wandten sich in einem Schreiben an die niedergelassenen Ärzte, die medizinische Versorgung zwischen den Festtagen abzusichern, um eine zusätzliche Belastung von Notaufnahmen in Kliniken zu vermeiden. Sie warben auch dafür, Covid-19-Patienten in medizinisch vertretbaren Fällen ambulant zu versorgen.

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