Viele Autobesitzer behandeln das Thema Kfz-Versicherungen relativ stiefmütterlich. Sie schließen die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung beim Kauf des Fahrzeuges ab, üblicherweise bei der Gesellschaft, über welche auch alle anderen Versicherungen laufen. Doch sie sollten gründlich vergleichen, weil sich Konditionen und Leistungen der verschiedenen Anbieter gründlich unterscheiden können. Das betrifft insbesondere den Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland.
Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Autofahrer einen Verkehrsunfall verursacht oder darin verwickelt ist und einem Dritten dadurch ein Schaden entsteht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben. Abgedeckt sind nach der gesetzlichen Regelung Sachschäden in einer Höhe von bis zu 1,12 Millionen Euro und Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro. Alternativ können die Versicherten einen Tarif wählen, der Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer Summe von 100 Millionen deckt.
Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt den finanziellen Schaden am eigenen Fahrzeug ab. Man unterscheidet zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung. Letztere bietet einen umfangreicheren Schutz und springt auch ein, wenn der Fahrzeughalter selbst einen Unfall verursacht oder ein Schaden durch Vandalismus entstanden ist. Wird das Fahrzeug über eine Finanzierung gekauft, muss der Halter üblicherweise eine Vollkaskoversicherung abschließen. Geltend gemacht werden können die Bergungs-, und Reparaturkosten, Transportkosten, Abschleppkosten und bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert, so der Automobilclub ADAC. Dieser empfiehlt außerdem den Abschluss einer Versicherung gegen die Kollision mit Tieren, weil dieser Schadensfall nicht immer von der Teilkaskoversicherung übernommen wird.
Das gilt im Ausland
Bei einer Reise in ein anderes EU-Land empfiehlt es sich ohnehin, den kompletten Versicherungsschutz unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls um die notwendigen Versicherungen des Ziellandes zu ergänzen. Zumindest bei der Haftpflichtversicherung brauchen sich deutsche Autofahrer, die mit dem eigenen Fahrzeug Reisen, keine Sorgen zu machen. Innerhalb der Grenzen der Europäischen Union, also auch in beliebten Urlaubsregionen wie Ungarn, gilt derselbe Versicherungsschutz wie in Deutschland. Bei der Kaskoversicherung hingegen gibt es auch im europäischen Ausland eventuell Abweichungen. Die Fahrzeughalter finden die notwendigen Informationen in den Vertragsbedingungen oder bekommen sie von ihrem Versicherungsvertreter. Sollten sie Lücken im Versicherungsschutz feststellen, können sie diesen ergänzen und nach vorheriger Recherche gegebenenfalls einen neuen Tarif aushandeln, wie das Wochenblatt über Toptarif berichtet.
Was gilt beim Leihwagen?
Obwohl die rechtliche Situation bei den Kfz-Versicherungen europaweit ähnlich geregelt ist, bestehen bezüglich der Deckungssummen teilweise erhebliche Unterschiede. Das betrifft Autofahrer, die einen Leihwagen im europäischen Ausland mieten. Ist die Deckungssumme der dortigen Kfz-Haftpflicht nicht ausreichend, muss der Fahrer theoretisch mit seinem privaten Vermögen haften. Dieses Risiko kann er mit einer zusätzlichen Versicherung, der sogenannten Mallorca-Police, ausschließen. Mit der zusätzlichen Versicherung lässt sich die Deckungssumme auf das deutsche Niveau anheben.