Jourová: Risiko eines systemischen Verstoßes gegen EU-Werte in Ungarn besteht weiter

Das Verfahren nach Artikel 7, das schärfste mögliche Instrument der EU, muss im Falle Ungarns fortgesetzt werden, weil das Risiko eines systemischen Verstoßes gegen die europäischen Werte weiterhin besteht, sagte Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, am Dienstag in Brüssel – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ sagte sie: „Der Prozess muss fortgesetzt werden, solange die Bedenken bestehen, und die Bedenken bestehen“. Jourová sagte, das Verfahren werde nur dann beendet, wenn keine weitere Gefahr einer systemischen Verletzung grundlegender EU-Werte bestehe, und fügte hinzu: „Wir sind noch nicht am Ziel, die Diskussion muss weitergehen“. Sie bezeichnete das Verfahren als ein wichtiges Instrument der EU, da die Unsicherheit und das Misstrauen unter den EU-Mitgliedstaaten immer größer würden. Anhörungen, die im Rahmen des Verfahrens durchgeführt werden, bieten den jeweiligen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der Klärung, fügte die Kommissarin hinzu.

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In Bezug auf Ungarn sagte Jourová, die Kommission habe keine Fortschritte bei der Umsetzung der Vorschläge bezüglich der Wahlen und der Unabhängigkeit des Ombudsmannes und der öffentlich-rechtlichen Medien gesehen. „Ungarn ist verpflichtet, die vereinbarten Super-Meilensteine zu erfüllen, um Mittel aus dem Konjunkturprogramm zu erhalten“, fügte die Kommissarin hinzu. „Die Kommission ist bereit, die ungarische Regierung bei ihren Reformbemühungen zu unterstützen“, sagte sie. Sie wies darauf hin, dass das Europäische Parlament im September 2018 eine Erklärung angenommen hatte, in der es dem Europäischen Rat vorschlug, gemäß Artikel 7 Absatz 1 des EU-Grundvertrags zu prüfen, ob in Ungarn eindeutig die Gefahr einer Verletzung der EU-Grundwerte bestehe. Auf eine in diesem Zusammenhang gestellte Frage zu einer im EP geplanten Debatte über die Verhinderung der Übernahme der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft durch Ungarn in der zweiten Jahreshälfte 2024 antwortete Jourová, dass dies nicht auf der Tagesordnung vom Dienstag stehe. Die Europäische Kommission werde im Einklang mit den EU-Verträgen vorgehen, sagte sie.

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