Falls Sie Ihren Wohnsitz in Ungarn haben und einen EU/EWR-Führerschein besitzen, besteht grundsätzlich kein Bedarf, den Führerschein in einen ungarischen umzutauschen. Der EU-Führerschein ist EU/EWR-weit gültig. Der Umtausch kann dennoch in jeder Bezirkshauptstadt (beim sogenannten „Okmányiroda“ bzw. „Kormányablak“) oder bei der KEKKH in Budapest (1133 Budapest XIII., Visegrádi utca 110-112.) beantragt werden.
Inhaber eines Schweizer Führerscheines, welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen, müssen hingegen einerseits die Abreise beim zuständigen Straßenverkehrsamt melden und andererseits den Führerschein im Ausland mit dem gleichwertigen nationalen Dokument ersetzen. Dies hat in Ungarn innerhalb eines Jahres zu erfolgen und geschieht bei der KEKKH (siehe oben).
In Ungarn gilt folgende Gültigkeitsdauer der Führerscheine der Kategorie B (Stand: 2017):
– bis zum 50. Altersjahr: 10 Jahre
– vom 50. bis 60. Altersjahr: 5 Jahre
– vom 60. bis. 70. Altersjahr: 4 Jahre
– ab dem 70. Altersjahr: 2 Jahre
Die Erneuerungsgebühr beträgt HUF 4.000 oder ab dem 62. Altersjahr HUF 1.500.
Außerdem ist für die Erneuerung des Führerscheines ein ärztliches Zeugnis über die Fahreignung notwendig, welches
– bis zum 50. Altersjahr HUF 7.200
– vom 50. bis 60. Altersjahr HUF 4.800
– vom 60. bis. 70. Altersjahr HUF 2.500
– ab dem 70. Altersjahr HUF 1.700
kostet.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Ausführungen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Tamás Willi wenden. Gerne berät er Sie auch persönlich in seinem Büro in Györ, in Badacsony oder bei Bedarf vor Ort.