Unterhaltungsstätte verlor den Prozess

Pécser Tafelgericht gab dem Siófoker Bürgermeisteramt Recht

Ein sich Jahre hinziehender, komplizierter Prozess wurde kürzlich mit dem Urteil des Pécser Tafelgerichts abgeschlossen. Bekanntlich verklagte im Jahre 2000 eine der besonders frequentierten Unterhaltungsstätten in Siófok das Siófoker Bürgermeisteramt, weil die Vergnügungsstätte rechtswidrig für zwei Wochen geschlossen wurde und deshalb einen erheblichen Einnahmeausfall verzeichnete. Das Tafelgericht gab dem Bürgermeisteramt Recht.

Im Mai 2000 rief der Beschluss des Bürgermeisteramtes, die Vergnügungsstätte vorübergehend zu schließen, viel Wirbel in der Presse hervor. Zur Vorgeschichte gehört, dass sich der Leiter der Polizeibehörde mit einem Schreiben an den Notar der Stadt wandte und unter Berufung auf die Rechtslage diese Beschlussfassung verlangte. In seinem Antrag beschrieb der Behördenleiter, dass gegen mehrere Personen ein Verfahren wegen Drogenmissbrauchs eingeleitet wurde und an diesem Ort während der Veranstaltungen regelmäßig mit Drogen gehandelt wird. Gegen den Beschluss legte der Leiter des Unternehmens beim Verwaltungsamt des Komitats Somogy Beschwerde ein, wo die Sache in einem Dringlichkeitsverfahren untersucht und der Beschluss des Bürgermeisteramtes für nichtig erklärt wurde.

Das Amt sah jedoch seine eigene Maßnahme für rechtens an. Nach dem Fall verklagte die Vergnügungsstätte das Bürgermeisteramt auf Schadensersatz. Die geforderte Summe waren 80 Millionen Forint. In dem sich sechs Jahre hinziehenden Prozess blieb das Bürgermeisteramt bis zum Schluss dabei, dass die damalige Entscheidung begründet und rechtmäßig war. Das erkannte schließlich auch das Pécser Tafelgericht an, laut dem der Vergnügungsstätte keinerlei Schadensersatz zusteht und sie sogar die Prozesskosten in Höhe von mehreren Millionen tragen muss.