Der Rat der Europäischen Union hat am Freitag Rechtsvorschriften zum ungarischen Konjunkturprogramm und zum Konditionalitätsmechanismus sowie zu einer 18-Milliarden-Euro-Hilfe für die Ukraine und zur globalen Mindestkörperschaftssteuer angenommen. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten hatten die Rechtsvorschriften am Donnerstag auf einem Gipfeltreffen als Paket gebilligt, und der Rat nahm sie am Tag darauf im schriftlichen Verfahren an – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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