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Magazin: Regierungspartei übernimmt rechtsextreme Ziele

Ungarns Regierungspartei Fidesz macht sich nach Ansicht des Nachrichtenmagazins für Wirtschaft und Politik HVG einen Teil des Wahlprogramms der rechtsextremen Partei Jobbik zu eigen. Wenn man die Äußerungen des Regierungschefs über Kolonisten, Diktate Fremder, über die Bude in Brüssel, über die Illegitimität des Europäischen Kommission und über die Multi-Steuern höre, entstehe der Eindruck, als ob Ungarn nicht Mitglied der Europäischen Union wäre.

Diese Phrasen könne man schon nicht mehr als bloßen Stimmenfang betrachten, meint HVG in einem analytischen Artikel. Seit gut anderthalb Jahren seien sie zur Haupt-Schlagrichtung der Wirtschaftspolitik geworden. Am Rande des Gebietes, das der EU-Vertrag als Raum ohne Grenzen beschreibe, fügten sie sich zum Ausbau einer Art Systems mit protektionistischem, den Markt schützenden Charakter zusammen.

Im Wahlprogramm der Jobbik und nicht der derzeitigen Regierungspartei Fidesz tauche „die Rückeroberung der nationalen Selbstbestimmung“ auf, die Erklärung, wonach „die ungarische Nation nicht den Großmächten und dem internationalen Kapital ausgeliefert“ sein soll, der Kampf gegen die „multinationalen und die Globalisierungsbestrebungen“. Offensichtlich verwirkliche die Regierung auch konkrete Versprechen der Jobbik-Partei, indem sie die „Multis“ schwer besteuert, die Wiederbeschaffung „arglistig“ entwendeten nationalen Reichtums in Angriff nahm, die obligatorische Mitgliedschaft in privaten Rentenkassen verstaatlichte und liquidierte.

Nur zwei grundlegende Forderungen von Jobbik teile die Fidesz-Führung nicht, sie trete nicht aus der EU aus und strebe nicht die staatliche Umschuldung an. Dies würde nämlich eine finanzielle und soziale Katastrophe bedeuten. Doch auch die Rechnung, die wegen der vom „Freiheitskampf“ gekennzeichneten Wirtschaftspolitik zu zahlen sei, könne man in schweren hunderten von Milliarden messen, hebt HVG hervor. Die protektionistischen Entscheidungen verhinderten das Aufschließen (zu den entwickelten Staaten – d. Red.), provozierten die Institutionen der EU und irritierten Geschäftskreise.

Pleitewelle im Bauwesen auf Rekordniveau

Die Bauindustrie Ungarns versinkt offenbar immer tiefer in der Krise. Betriebsschließungen und Insolvenzverfahren haben innerhalb eines Jahres um 13 Prozent zugenommen, berichtet der Firmen-Informationsdienst Opten. Gegen 4436 Firmen begannen Insolvenzverfahren, durchschnittlich gegen 370 Firmen im Monat. Im Jahr davor waren noch 3924 Firmen betroffen, 327 im Monat.

Noch schlechter fällt die Tendenz bei Betriebsschließungen aus. Monatlich legten im Schnitt 355 Unternehmen ihre Abschlussbilanz vor, während es im Rückblick vom Februar vorigen Jahres nur 217 Firmen waren. Damit stieg der Durchschnitt um 64 Prozent. Die Masse der Endabrechnungen werden vom Firmengericht verfügt, weil die fälligen Betriebsdaten nicht geliefert wurden. Dabei stellt sich später heraus, dass die Firmen Schulden angehäuft haben, so dass die Schlussabrechnung zum Insolvenzverfahren mutiert. Bei den Insolvenzverfahren, die in diesem Jahr in Ungarn veröffentlicht wurden, waren in 60 Prozent der Fälle Schlussabrechnungen vorausgegangen.

Unternehmen des Bauwesens sind in Ungarns Industrie am meisten gefährdet. Gegen jede achte Firma wurden innerhalb eines Jahres Verfahren unterschiedlicher Art eingeleitet. Im Jahr davor war es noch jede elfte Firma. Es gab keinen anderen Industrieweig mit einem so hohen Anteil von Pleiten, stellte Opten fest.

Verschönerungskur für Park von Keszthely

Keszthely
Keszthely
Zur Rekonstruktion des berühmten Parks am Festetics Schloss von Keszthely bemüht sich die Betreiberfirma Helikon Schlossmuseum im Rahmen des in Ungarn aufgelegten Operativen Programms um EU-Fördermittel in Höhe von 250 Millionen Forint (rund 840.000 Euro).

In einem der schönsten und meist besuchten Schlossparks des Landes sind zahlreiche wertvolle und äußerst seltene Bäume zu finden. Ihre regelmäßige Pflege und ihr fortlaufender Schutz stellen große Anforderungen an die Betreiber. Hauptziel des jetzigen Projekts ist deshalb neben der Rekonstruktion der Anlage die Verwirklichung von Methoden, die eine Pflege des Parks ohne Einschränkung des Tourismus und der Besucherzeiten möglich machen.

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EU-Gericht: Roter Stern in Ungarn nicht strafbar

Im Streit mit dem ungarischen Staat wegen Tragens eines roten Sterns hat der Ex-Vorsitzende der Arbeiterpartei Ungarns, János Fratanolo, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Recht bekommen. Nach dem Urteil vom Mittwoch (21.03.) muss er nun 4000 Euro Entschädigung erhalten, berichten ungarische Medien. Außerdem hat der Staat 2400 Euro Prozesskosten zu tragen, entschied das Gericht, das einen Berufungsantrag Ungarns abwies.

Fratanolo hatte sich an das europäische Gericht gewandt, nachdem er wegen Tragen des fünfzackigen roten Sterns in Ungarn gerichtlich belangt worden war. Bereits im November vorigen Jahres hatte Straßburg zugunsten Fratanolos entschieden, worauf der ungarische Staat am 1. Februar 2012 in Berufung ging.

Nach dem Urteil vom Mittwoch hat Ungarn das Recht Fratanolos auf freie Meinungsäußerung verletzt. Dieser war am 1. Mai 2004 bei einer Gewerkschafts-Veranstaltung in Pécs mit einem roten Stern am Revers seines Jacketts aufmarschiert und hatte aus diesem Anlass auch im Fernsehen eine Erklärung abgegeben. Daraufhin begann gegen ihn im Jahre 2007 ein Strafverfahren vor dem Stadtgericht Pécs, das mit einem Verweis wegen des Tragens eines Symbols der Gewaltherrschaft endete. Fratanolo ging in Berufung und das Komitatsgericht der Baranya hob das Urteil wegen des Fehlens einer Straftat auf. Daraufhin stellte das Pécser Tafelgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das ursprüngliche Urteil wieder her.

Hintergrund des Geschehens ist, dass vor Fratanolo das Straßburger Gericht in einem ähnlichen Fall schon einmal ein Urteil gegen den ungarischen Staat gesprochen hatte. Ungeachtet dessen änderte Ungarn jedoch den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches nicht, so dass ein Gericht nicht in der Lage ist, ein anderes Urteil zu fällen. Das öffentliche Zeigen des roten Sterns blieb weiterhin strafbar, selbst wenn in dem vorliegenden Fall eine Propaganda für die Gewaltherrschaft oder eine Identifizierung mit einem totalitären Regime gar nicht zur Debatte stand.