Anmeldung von Agrarflächen muss bis 30.03.2013 erfolgen

Am 1. Januar 2013 traten die Modifizierungen des Gesetzes LV/1994 zu Agrarböden in Kraft. Demzufolge gilt:
Jeder Nutzer von Agrarflächen hat die von ihm genutzten Flächen bei dem zuständigen Grundbuchamt anzumelden. Diese Verordnung bezieht sich auch auf die Nutzer von Agrargrundstücken mit Bauverbot unter 1 Hektar.

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Modifizierung des Balaton Gesetzes

Am 6. Februar 2013 wurde eine Gesetzesvorlage zur Modifizierung des Balaton Gesetzes eingebracht. In erster Linie beziehen sich die Änderungen auf die Grünflächen am Ufer des Plattensees.

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Ungarn: Modifizierung des Bodengesetzes in Kraft

Anfang Februar 2013 sind zwei Modifizierungen zum ungarischen Bodengesetz in Kraft getreten. Sie besagen einerseits, dass Böden, die sich in gemeinsamem Eigentum befinden, von allen Eigentümern genutzt werden können. Das geschieht entweder im Verhältnis des Eigentumsanteils oder abweichend davon. Zu jeder Nutzung ist jedoch eine einstimmige Entscheidung vonseiten aller Eigentümer notwendig.

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