Am 1. Januar 2013 traten die Modifizierungen des Gesetzes LV/1994 zu Agrarböden in Kraft. Demzufolge gilt:
Jeder Nutzer von Agrarflächen hat die von ihm genutzten Flächen bei dem zuständigen Grundbuchamt anzumelden. Diese Verordnung bezieht sich auch auf die Nutzer von Agrargrundstücken mit Bauverbot unter 1 Hektar.
Recht
Modifizierung des Balaton Gesetzes
Am 6. Februar 2013 wurde eine Gesetzesvorlage zur Modifizierung des Balaton Gesetzes eingebracht. In erster Linie beziehen sich die Änderungen auf die Grünflächen am Ufer des Plattensees.
Ungarn: Modifizierung des Bodengesetzes in Kraft
Anfang Februar 2013 sind zwei Modifizierungen zum ungarischen Bodengesetz in Kraft getreten. Sie besagen einerseits, dass Böden, die sich in gemeinsamem Eigentum befinden, von allen Eigentümern genutzt werden können. Das geschieht entweder im Verhältnis des Eigentumsanteils oder abweichend davon. Zu jeder Nutzung ist jedoch eine einstimmige Entscheidung vonseiten aller Eigentümer notwendig.
Immobilien bleiben im Eigentum der Firma
Bei der Löschung einer Firma aus dem ungarischen Firmenregister stellt sich die Frage, was wird mit den Immobilien, die sich bisher im Eigentum der Firma befanden.