Wegen Zuhälterei verurteilte das Komitatsgericht Somogy zwei Männer und eine Frau zu Freiheitsentzug bzw. Geldstrafen.
Der Hauptangeklagte, ein 41Jähriger aus Siófok, hatte 2002 ein Familienwohnhaus in Ságvár gemietet, das unter seiner Leitung zum Barbetrieb umfunktioniert wurde. Aber nicht ausschließlich dazu. Mehrere Zimmer wurden mit dem Ziel eingerichtet, den Gästen auch sexuelle Unterhaltungsmöglichkeiten bieten zu können. Für derartige Kurzweil sorgten dort zwischen sechs und acht Bartänzerinnen. Die Einnahmen der luftig bekleideten Mädchen aus Barbedienung und Liebesdiensten standen den weiblichen Angestellten vertraglich zur Hälfte zu, die anderen 50 Prozent kassierte der Hauptangeklagte, die entweder ihm selbst ausgehändigt wurden, oder bei der hauptamtlichen Bardame zu hinterlegen waren. Es gab Abende, an denen die Dienste eines Mädchens von drei bis vier Gästen gerne in Anspruch genommen wurde.
Der Hauptangeklagte reiste längere Zeit ins Ausland, die Geschäfte führte ein ebenfalls 41jähriger Bekannter für drei Monate weiter, der sich auch auf der Anklagebank wiederfand. An den Barpraktiken änderte sich unterdessen nichts. Die Mädchen arbeiteten weiter und entrichteten ihren Obulus zur Hälfte an den Chef oder übergaben das Geld der hinter der Bar beschäftigten Dame; auch sie war jetzt angeklagt.
Das Gericht fällte folgenden Urteile: Ein Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung plus 300.000 Forint Geldstrafe für den Hauptangeklagten, 10 Monate Gefängnis, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt, und 200.000 Forint Buße für den zeitweiligen Stellvertreter, sowie 80.000 Forint Strafe für die „einnehmende“ Bardame.
(Quelle: sonline.hu)