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Neue See-Nutzungsregelungen

Verordnung regelt Installation und Nutzung von Wasseranlagen in Siófok

Der Balaton ist der Schatz der ungarischen Nation, er dient der Erholung, dem erfrischenden Bad und bedeutet gleichzeitig für viele Menschen auch die Existenzgrundlage. Zahlreiche Unternehmen sind auf die Nutzung des Sees und des unmittelbaren Uferstreifens angewiesen. Das gibt Anlass zu vielen Auseinandersetzungen, wobei starke und widerstreitende wirtschaftliche Interessen aufeinanderstoßen.

Viele Probleme verursachen die verschiedenen Stege bzw. die zum Verankern der Wasserfahrzeuge auf dem Seegrund versenkten Gewichte und Säulen, die eine besondere Unfallgefahr darstellen können. Deshalb ist die Verordnung wichtig, die die Selbstverwaltung der Stadt Siófok unlängst über die örtliche Regelung der Nutzung des Seegrundes annahm. Die Wirkung der Regelung erstreckt sich auf den zum Verwaltungsgebiet der Stadt gehörigen Seegrund, die Uferabschnitte und auch auf die eventuell entstehenden Inseln. Die Verordnung regelt die Installation und die Nutzung von Wasseranlagen und Wasserbauten sowie die Tätigkeit gastronomischer und Dienstleistungseinrichtungen, weiterhin den Schutz der Schilfgebiete. Bestimmte Uferabschnitte der Stadt wurden infolge der in letzter Zeit durchgeführten Investitionen aufgewertet. Die neu gestalteten Uferabschnitte ziehen die Badegäste, doch auch die Unternehmer an. In den vergangenen Jahren traten die Unternehmer mit derart überzogenen Ansprüchen hervor, wegen denen die Badelustigen kaum noch sicher in das Wasser gelangen konnten. Deshalb wurde die Regelung nötig, die festlegt, wo, wie und welche Wasseranlagen in Zukunft geschaffen werden dürfen. Bei der Abfassung der Verordnung wurden auch Gesichtspunkte des Stadtbildes beachtet, damit die an den einzelnen Strandabschnitten befindlichen Wasseranlagen und die zugehörigen Einheiten ein einheitliches Bild abgeben.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die für eine bestimmte Zeit genehmigten Wasseranlagen (Stege) jedes Jahr zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober bzw. der auf der Genehmigung aufgeführten Zeitspanne im Wasser bleiben können, danach müssen sie mit sämtlichem Zubehör und den Befestigungsgewichten entfernt werden.

Die in der Verordnung festgelegten kommunalen Bestimmungen legen auch die Gestaltung der Verleihstationen von Wasserfahrzeugen im Einzelnen fest. Darin ist auch angegeben, an welchen Siófoker Uferabschnitten welche und wie viele Wasserfahrzeuge platziert werden dürfen. Die Anbringung von Werbeflächen wurde ebenfalls in der Verordnung geregelt.
Um alles Wissenswerte über die Nutzung von See und Ufer zu erfahren und die Genehmigung zu beantragen, müssen die zuständigen Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes aufgesucht werden.