Neue Verordnung über die Tierhaltung

Auf dem Gebiet von Siófok wird jeder Hund mit einer Hundemarke versehen

Die Siófoker Stadtväter berieten auf ihrer Septembersitzung den Entwurf der neuen Verordnung über die Tierhaltung. Der Grund für die Änderung der Verordnung liegt darin, dass in den letzten Jahren sehr viele Beschwerden über die Tierhalter beim Bürgermeisteramt eingingen und sich bei deren Prüfung herausstellte, dass in der derzeitigen Verordnung zahlreiche Lücken sind, derentwegen die Reform der Regelung notwendig wurde. Im Ergebnis dessen arbeitete das Stadtwirtschaftsbüro einen ganz neuen Verordnungsentwurf aus, der striktere Regelungen als die frühere Verordnung enthält und in dem auch die Grenzen der Tierhaltungsbezirke geändert wurden. Die Verordnung legt eindeutig fest, welche Tierarten und in welcher Stückzahl in den einzelnen Bezirken gehalten werden dürfen. Das war früher in der Form nicht vorgeschrieben. Gesondert geregelt sind die kommunalen Vorschriften hinsichtlich der Hunde-, Katzen- bzw. der Nutztierhaltung.

Eine die meisten Einwohner betreffende Vorschrift regelt die Hunde- und Katzenhaltung. Die übergeordnete Rechtsnorm schreibt vor, dass die Haltung von Tieren gemeldet werden muss und wenn sie zugrunde gehen, muss ebenfalls Meldung gemacht werden. Darüber muss der Notar ein Register führen. Gegenwärtig verfügt die Stadt über eine registrierte Zahl von Hunden, die völlig irreal zu sein scheint. Deshalb wird man als neues Element auf dem Gebiet von Siófok jeden Hund mit einer Hundemarke versehen. Auf öffentlichen Flächen darf der Hund nur ausgeführt werden, wenn die Hundemarke an seinem Hals hängt. So können die vagabundierenden Hunde identifiziert werden, die sich in den letzten Jahre stark vermehrten. Die Hundemarke hilft auch dabei mit, die Besitzer von herumstreunenden Hunden zu finden. Es kommt auch vor, dass der Hundehalter sein Tier nicht mehr behalten will, dann muss der Besitzer die Kosten für die weitere Erhaltung des Hundes tragen.

Seit Jahren sind die auf den öffentlichen Flächen hinterlassenen Hundehaufen ein Ärgernis. Nach der neuen Regelung muss jeder, der in der Öffentlichkeit seinen Hund spazieren führt, ein zum Aufnehmen des Haufens geeignetes Mittel mit sich führen (Beutel, Schippe usw.). Das wird die Aufsicht über die öffentlichen Flächen kontrollieren. Wenn der Hundebesitzer diese Gegenstände nicht bei sich hat, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die natürlich mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Zahl der aus Liebhaberei gehaltenen Tiere wird auch durch die Verordnung geregelt. Im Falle eines Hauses mit Garten dürfen je Haushalt höchstens zwei Hunde (und deren Nachkommen bis zu einem Alter von 3 Monaten), in einem Gemeinschaftshaus mit mehreren Wohnungen ein Hund (und dessen Nachkommen bis einem Alter von drei Monaten) gehalten werden. Im Falle von Katzen beträgt die Zahl in beiden Fällen jeweils zwei Katzen und deren Nachkommen bis zu einem Alter von 3 Monaten. Die interessierten Leser finden den vollständigen Text in der Stadtbibliothek bzw. im Internet auf der Internetseite der Stadt.