Varga: Rechtsstaatlichkeit nicht klar zu definieren

Rechtsstaatlichkeit sei konzeptionell zu vage, um als Maßstab für die Sanktionierung von EU-Mitgliedsstaaten herangezogen zu werden, sagte Ungarns Justizministerin Judit Varga in einem Interview mit der deutschen Tageszeitung „Die Welt“ – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Rechtsstaatlichkeit sei keine klare und konkrete Norm, die im Alltag angewendet werden könne, weil es unmöglich sei, klar zu definieren, wann ein Verstoß begangen wird und wie er zu sanktionieren sei, sagte Judit Varga. Klare Normen und Definitionen seien notwendig, damit ein System funktionieren könne, fügte die Ministerin hinzu.

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Die vom EU-Gipfel am 21. Juli angenommenen Schlussfolgerungen machten deutlich, dass ein Sanktionssystem nicht auf so schwer zu definierenden Begriffen basieren könne, sagte sie. Ungarn hat immer die Position vertreten, dass Verfahren nach Artikel 7 nur dann gerechtfertigt seien, wenn der betreffende Staat die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union missachte, sagte Varga. „Ungarn hat sich jedoch immer an diese Urteile gehalten“, fügte sie hinzu.

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Varga sagte auch, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Brüsseler Gipfel versprochen habe, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Verfahren nach Artikel 7 gegen Ungarn zum Abschluss zu bringen. „Wenn sie ihr Wort gibt, ist das genug für uns“, sagte sie. „Merkel allein kann das Verfahren jedoch nicht zum Abschluss bringen“, fügte sie hinzu.

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