Nach einem juristischen Tauziehen hat in der Leipziger Innenstadt eine «Querdenken»-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen begonnen. Die wenigsten der mehreren Tausend Teilnehmer trugen eine Maske oder konnten den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.
Der Platz zwischen Gewandhaus und der Leipziger Oper war am Mittag bereits dicht gefüllt. «Die Kontrolle ist für uns fast unmöglich», sagte der Sprecher der Polizeidirektion Leipzig, Olaf Hoppe.
Die Stadt wollte die Kundgebung zunächst auf Parkplätze der Neuen Messe außerhalb des Stadtzentrums verlegen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied dann aber, dass die Demonstration mit 16.000 Menschen auf dem Augustusplatz stattfinden darf, wie die Stadt am Samstagmorgen mitteilte.
Dagegen mussten die Organisatoren der «Querdenker»-Demonstrationen in München weitere gerichtliche Niederlagen einstecken. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag zwei Beschwerden im Zusammenhang mit Demonstrationen sowohl an diesem Sonntag als auch von Montag bis Sonntag kommender Woche zurück. Die Stadt München hatte die Demos mit Blick auf den Infektionsschutz zuvor verboten.
Für diesen Sonntag sollte angeblich eine Veranstaltung mit rund 120.000 Menschen auf der Theresienwiese stattfinden. Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle, hieß es nun in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.
Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November in München auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der «Querdenken»-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Weitere Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können nicht eingelegt werden.
Die Beschwerden der «Querdenker» hatten sich gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts München gerichtet. Das hatte am Freitag das von der Stadt ausgesprochene Verbot bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Das Gericht verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz. Die «Querdenken»-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen – dabei werden Abstandsgebote und die Maskenpflicht oftmals ignoriert.
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