Wegen des hohen Zulaufs haben die Veranstalter der «Querdenken»-Demonstration in der Leipziger Innenstadt ihre Kundgebung gegen die Corona-Politik kurz unterbrochen. Sie riefen die mehreren tausend Teilnehmer auf, die Veranstaltungsfläche voll auszunutzen.
Nach etwa einer halben Stunde ging die Kundgebung weiter. Die Polizei hatte die Versammlungsfläche zuvor deutlich vergrößert. Die für 16.000 Teilnehmer auf dem Augustusplatz angemeldete Kundgebung wurde am Samstagmittag auf den innerstädtischen Ring und angrenzende Straßen ausgeweitet, damit die zahlreichen Demonstranten den Mindestabstand einhalten können.
Das taten die zahlreichen Teilnehmer zunächst nicht, fast niemand trug eine Mund-Nasen-Bedeckung. «Die Einsatzkräfte sprechen Personen ohne Maske an, wenn uns ein Attest gezeigt wird, gleichen wir das mit den Angaben im Personalausweis ab», sagte eine Polizeisprecherin. «Es ist aber schwierig, bei dieser Menge, lückenlos zu kontrollieren.» Offizielle Angaben zur Teilnehmerzahl machte die Polizei zunächst nicht. Der Augustusplatz war aber schon zu Beginn der Kundgebung um 13.00 Uhr dicht gefüllt gewesen.
«Querdenken»-Gründer Michael Ballweg gab der Polizei die Schuld für das Gedränge, die am Freitagabend und am Samstagmorgen den Aufbau der Veranstaltung gestört habe. «Trotz eines schwebenden Rechtsverfahrens durften wir nicht aufbauen», sagte Ballweg der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt hatte die Veranstaltung zunächst an den Stadtrand verlegen wollen, erst am Samstagmorgen hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Kundgebung in der City genehmigt. «Wir hätten 19 weitere Lautsprechertürme in den Seitenstraßen installieren können, dann hätten sich die Teilnehmer verteilen können», sagte Ballweg.
Derweil mussten die Organisatoren der «Querdenker»-Demonstrationen in München weitere gerichtliche Niederlagen einstecken. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag zwei Beschwerden im Zusammenhang mit Demonstrationen sowohl an diesem Sonntag als auch von Montag bis Sonntag kommender Woche zurück. Die Stadt München hatte die Demos mit Blick auf den Infektionsschutz zuvor verboten.
Für diesen Sonntag sollte angeblich eine Veranstaltung mit rund 120.000 Menschen auf der Theresienwiese stattfinden. Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle, hieß es nun in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.
Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November in München auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der «Querdenken»-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Weitere Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können nicht eingelegt werden.
Die Beschwerden der «Querdenker» hatten sich gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts München gerichtet. Das hatte am Freitag das von der Stadt ausgesprochene Verbot bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Das Gericht verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz. Die «Querdenken»-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen – dabei werden Abstandsgebote und die Maskenpflicht oftmals ignoriert.
Wegen des hohen Zulaufs haben die Veranstalter der «Querdenken»-Demonstration in der Leipziger Innenstadt ihre Kundgebung gegen die Corona-Politik kurz unterbrochen. Sie riefen die mehreren tausend Teilnehmer auf, die Veranstaltungsfläche voll auszunutzen.
Nach etwa einer halben Stunde ging die Kundgebung weiter. Die Polizei hatte die Versammlungsfläche zuvor deutlich vergrößert. Die für 16.000 Teilnehmer auf dem Augustusplatz angemeldete Kundgebung wurde am Samstagmittag auf den innerstädtischen Ring und angrenzende Straßen ausgeweitet, damit die zahlreichen Demonstranten den Mindestabstand einhalten können.
Das taten die zahlreichen Teilnehmer zunächst nicht, fast niemand trug eine Mund-Nasen-Bedeckung. «Die Einsatzkräfte sprechen Personen ohne Maske an, wenn uns ein Attest gezeigt wird, gleichen wir das mit den Angaben im Personalausweis ab», sagte eine Polizeisprecherin. «Es ist aber schwierig, bei dieser Menge, lückenlos zu kontrollieren.» Offizielle Angaben zur Teilnehmerzahl machte die Polizei zunächst nicht. Der Augustusplatz war aber schon zu Beginn der Kundgebung um 13.00 Uhr dicht gefüllt gewesen.
«Querdenken»-Gründer Michael Ballweg gab der Polizei die Schuld für das Gedränge, die am Freitagabend und am Samstagmorgen den Aufbau der Veranstaltung gestört habe. «Trotz eines schwebenden Rechtsverfahrens durften wir nicht aufbauen», sagte Ballweg der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt hatte die Veranstaltung zunächst an den Stadtrand verlegen wollen, erst am Samstagmorgen hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Kundgebung in der City genehmigt. «Wir hätten 19 weitere Lautsprechertürme in den Seitenstraßen installieren können, dann hätten sich die Teilnehmer verteilen können», sagte Ballweg.
Derweil mussten die Organisatoren der «Querdenker»-Demonstrationen in München weitere gerichtliche Niederlagen einstecken. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag zwei Beschwerden im Zusammenhang mit Demonstrationen sowohl an diesem Sonntag als auch von Montag bis Sonntag kommender Woche zurück. Die Stadt München hatte die Demos mit Blick auf den Infektionsschutz zuvor verboten.
Für diesen Sonntag sollte angeblich eine Veranstaltung mit rund 120.000 Menschen auf der Theresienwiese stattfinden. Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle, hieß es nun in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.
Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November in München auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der «Querdenken»-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Weitere Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können nicht eingelegt werden.
Die Beschwerden der «Querdenker» hatten sich gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts München gerichtet. Das hatte am Freitag das von der Stadt ausgesprochene Verbot bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Das Gericht verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz. Die «Querdenken»-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen – dabei werden Abstandsgebote und die Maskenpflicht oftmals ignoriert.
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