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Universität für Theater- und Filmkunst wird bis zum 1. Februar 2021 geschlossen

Der Aufsichtsrat der Stiftung, die die Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE) beaufsichtigt, hat die Schließung der Einrichtung von Montag bis zum 1. Februar 2021 angeordnet und dabei ungeeignete Bedingungen für die Fortsetzung des Unterrichts, die Durchsetzung und den Schutz der Studentenrechte und die Gewährleistung akademischer Autonomie angeführt – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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„Der Aufsichtsrat der Stiftung hat festgestellt, dass unter der gegenwärtigen Situation die Bedingungen für die Organisation des Unterrichts, die Durchsetzung und den Schutz der Studentenrechte, die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds sowie die akademische Autonomie der Universität nicht erfüllt werden können“, hieß es in einem Brief, der an die Studenten und Mitarbeiter der SZFE gerichtet und auf der Website der Universität veröffentlicht wurde. Da der Abschluss der Darlehen für die Kurse, für die sich die Studenten zu Beginn des Herbstsemesters des laufenden akademischen Jahres angemeldet hatten, nicht überprüft werden kann, ist die Universität nicht in der Lage, die Darlehen anzuerkennen, so das Schreiben, das von Kanzler Gábor Szarka und dem amtierenden stellvertretenden Rektor Emil Novák unterzeichnet wurde.

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Der Aufsichtsrat der Theater- und Filmstiftung hat die Leitung der SZFE gebeten, die Studenten der Universität über ihre Entscheidungen zu informieren und die notwendigen Schritte zur Verlängerung des akademischen Jahres zu unternehmen. Die Studenten sollten auch die Möglichkeit erhalten, ihre Erstsemesterfächer in den nächsten Semestern abzuschließen, fügte er hinzu. Die Stiftung sagte, eine Blockade der SZFE-Gebäude durch Studenten und Dozenten seit Anfang September habe die kürzlich ernannte Leitung der Universität daran gehindert, die Gebäude zu betreten und die in der Einrichtung stattfindende Lehre zu überwachen.

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In dem Schreiben hieß es, Studenten und Lehrkräfte hätten Gespräche mit der Universitätsleitung abgelehnt. Es hieß darin, dass die Entscheidung, die Einrichtung vorübergehend zu schließen, nicht zu einer Aussetzung des Rechtsstatus der Studenten bei der Universität führen würde, noch würde sie sich auf die Arbeitsverträge der Studenten oder auf die Darlehensverträge der Studenten auswirken. Die Studierenden sollen erst zum 1. Februar 2021 Studiengebühren zahlen müssen und können entscheiden, ob ihnen die in diesem Semester geleisteten Zahlungen zurückerstattet oder auf das Frühjahrssemester angerechnet werden sollen, hieß es in dem Schreiben.

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