Trotz gescheiterter Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen hofft Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) weiter auf steigende Frauenanteile in deutschen Parlamenten.
«Man darf das Ziel „mehr Frauen in die Parlamente“ nicht aufgeben, davon bin ich fest überzeugt», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
«Wir als SPD machen das über eine konsequente Quote bei der Kandidatenaufstellung», sagte Lambrecht. «Ich würde mir wünschen, andere Parteien hätten ebenfalls den Mut, Frauen diese Möglichkeit zu geben. Ich kann aber anderen Parteien ihre Aufstellungsregeln nicht vorschreiben.» Grüne und Linke haben Quotenregelungen, bei der FDP gibt es Zielvereinbarungen. Die CDU-Spitze plant eine Quote. Die AfD lehnt so etwas ab.
In der SPD gibt es seit mehr als 30 Jahren eine Quote, die vorsieht, dass 40 Prozent der politischen Ämter von Frauen besetzt werden müssen. Für Parteigremien auf Bundesebene gilt sogar Parität, also halbe-halbe. Auf den Listen für Bundestags- und Europawahlen werden immer Männer und Frauen abwechselnd aufgestellt. Dass die Bundestagsfraktion dennoch einen geringeren Frauenanteil von 42 Prozent hat, liegt auch an Direktmandaten und Landeslisten. Das Quoten-System funktioniere gut, sagte Lambrecht.
Es wäre wünschenswert, im Parlament insgesamt einen höheren Frauenanteil zu haben, sagte Lambrecht. «Es geht darum, dass Frauen dann auch ihre Sicht der Dinge, ihre Erfahrungen mit einbringen. Das ist besonders wichtig bei Entscheidungen, die vor allem Frauen betreffen.»
Zu den Perspektiven für ihre eigene Fraktion bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr sagte Lambrecht: «Wenn ich mir anschaue, wer überall kandidiert, dann wird es eine jüngere und auch eine noch weiblichere Fraktion werden. Da sind unglaublich viele hoch qualifizierte Leute dabei. Die Fraktion wird bunter werden, sie wird jünger werden und sie wird weiblicher werden.» Bei der Bundestagswahl wollen im kommenden Jahr zahlreiche Juso-Mitglieder für die SPD ins Rennen gehen.
Sowohl in Thüringen als auch in Brandenburg kippten die Landesverfassungsgerichte in diesem Jahr Regelungen, wonach Männer und Frauen gleichmäßig auf den Landeslisten der Parteien stehen müssten. Beide Gerichte begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der Freiheit der Parteien bei der Kandidatenaufstellung.
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