Abstimmung über Infektionsschutzgesetz am Mittwoch

An diesem Mittwoch wird in Bundestag und Bundesrat über weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Es geht dabei um die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Maßnahmen. Von der Opposition kommt Kritik, außerdem haben Corona-Gegner Proteste angekündigt.

Vor der Abstimmung über die geplanten Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes an diesem Mittwoch bereitet sich die Polizei auf Demonstrationen und womöglich gewalttätige Proteste von Gegnern vor.

Bundestagsabgeordnete wurden zudem mit Tausenden kritischen Spam-Emails bombardiert. Vertreter der Regierungsparteien wiesen Vergleiche des Infektionsschutzgesetzes mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz von 1933 scharf zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) twitterte am Dienstag: «Völlig unabhängig davon, ob man sie für richtig hält: Die Coronamaßnahmen, die wir beschließen, haben nichts mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun. Wer so infame Vergleiche anstellt, verhöhnt die Opfer des Nationalsozialismus und zeigt, dass er aus der Geschichte nichts lernt.» SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil schrieb: «Ermächtigungsgesetz? Leute, das ist nicht euer Ernst!!!»

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach vor einer Sitzung der Unionsfraktion von einer böswilligen Lüge, wenn von den Kritikern von einem «Ermächtigungsgesetz» gesprochen werde. Es gehe nicht darum, dass die Rechte des Parlamentes aufgehebelt, sondern gestärkt werden sollten. Auch Vorwürfe, es gebe keine zeitliche Befristung, seien falsch – ausdrücklich seien Befristungsregelungen in das Gesetz eingearbeitet worden. Auch eine Impfpflicht sei nicht geplant.

Viele Abgeordnete wurden vor der Abstimmung mit einer Flut von kritischen Spam-E-Mails gegen das Infektionsschutzgesetz überschwemmt. Allein sein Büro habe bis zum Dienstagvormittag etwa 37 000 solche Mails erhalten, berichtete Dobrindt. Die überwiegende Mehrzahl habe identische Textstellen. Wer dahinter stehe, könne man nicht klären. Auch Grüne berichteten Ähnliches.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte: «Ja, wir habe viele Mails gekriegt. Da waren natürlich Spam-Mails dabei. Da waren aber auch Bürgerinnen und Bürger dabei, die besorgt waren, und insofern gehört das zum ganz normalen parlamentarischen Geschäft.» Es sei die Herausforderung, «Kampagnen zu differenzieren von den Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen haben, die besorgt sind». Er verteidigte die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Man habe eine Grundlage dafür geschaffen, dass in der Pandemie angemessen, verhältnismäßig und aber auch flexibel reagiert werden könne.

Für Mittwoch sind in Berlin mehrere Demonstrationen angemeldet – von Gegnern der Corona-Einschränkungen wie den sogenannten Querdenkern sowie von Gegendemonstranten. Mehrere geplante Kundgebungen vor dem Bundestag dürfen dort allerdings nicht stattfinden. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, lehnte das Bundesinnenministerium am Dienstag zwölf Anträge auf Zulassung von Versammlungen in der Umgebung von Bundestag und Bundesrat ab. Der Sicherheitsbeauftragte des Bundestags hatte zuvor an die Abgeordneten geschrieben, dass das Berliner Landeskriminalamt Anlass zur Sorge sehe, «dass der Parlamentsbetrieb beeinträchtigt wird, weil sowohl mit Angriffen auf die Gebäude des Deutschen Bundestages und auch auf Personen» zu rechnen sei.

Bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die am Mittwoch beschlossen werden soll, geht es um praktische Fragen, wie eine Ausweitung von Entschädigungsregeln bei Verdienstausfall für Eltern, die wegen Corona-Maßnahmen keine Kinderbetreuung haben. Viel diskutiert wird aber vor allem über die Passagen im Gesetz, die das Verfahren bei der Verordnung von Corona-Maßnahmen regeln.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Unter anderem wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen und wieder aufheben kann. Wird eine solche Lage festgestellt, was der Bundestag im Frühjahr getan hat, bekommt das Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

Mit der erneuten Reform des Infektionsschutzgesetzes werden nun weitere Details geregelt. Unter anderem soll ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt werden, der im Detail auflistet, welche Schutzmaßnahmen, von Landesregierungen und zuständigen Behörden gegen das Coronavirus verordnet werden können. Das sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder auch Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen – also Vorgaben, die in der Corona-Pandemie auch bereits gemacht wurden.

Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen kritisieren das Vorhaben. Sie sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen. Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag. Die Linke will dem Entwurf nach Angaben von Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP lehnt ihn ab: «Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß», sagte Fraktionschef Christian Lindner.

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