Ungarn: Staatlich verordnete Wassergebühr

Nach Gas, Strom und Fernwärme werden in Zukunft auch die Wassergebühr, die Abwassergebühr und die Gebühr der Müllabfuhr von den Behörden zentral geregelt, das geht aus dem vor einigen Tagen bekannt gegebenen Aktionsplan von Viktor Orbán hervor.

Gegenwärtig legen mehr als 400 Dienstleistungsunternehmen des Landes die Wasser- und die Abwassergebühren unterschiedlich fest, bei der Wassergebühr gibt es Unterschiede bis zum Siebenfachen, beim Abwasser sind die Preisunterschiede landesweit noch größer, doch zu einer Vereinheitlichung der Preise gab es schon früher Vorschläge. Der Staatssekretär für Energie János Bencsik erwähnte schon im März, dass die Regierung beabsichtige, neben der Fernwärme auch das Recht zur Festlegung der Wassergebühren in die Kompetenz des Ministers zu verweisen. Die zentrale Regulierung der Preise, die die Bevölkerung für Gas und Elektroenergie zu zahlen hat, ist nicht ungewöhnlich, jedoch ist die Regelung bei Fernwärme und Wasserversorgungsleistungen nicht üblich, denn das System ist außerordentlich heterogen und durch seinen Charakter stark gegliedert.

Obwohl mit der entsprechenden Regulierung bei einzelnen Versorgungsunternehmen kaum die Endverbraucherpreise gesenkt werden könnten, würde die Vereinheitlichung der Preise für einzelne Unternehmen einen erheblichen Verlust bedeuten, während sie für andere Gewinn bringen würde, darauf machen Fachleute aufmerksam.

Bei der Festlegung der Wassergebühren und der Abwassergebühren dürfen die örtlichen Gegebenheiten nämlich nicht außer Acht gelassen werden. Die Preise hängen in hohem Maß davon ab, über welchen technischen Background das Gasversorgungsunternehmen verfügt bzw. in welcher Gegend es betrieben wird. Beispielsweise ist nicht egal, unter welchen Umweltschutzvorschriften und in welchem Umfang das Wasser gereinigt werden muss.

Zoltán Illés, der für das Wasserwesen verantwortliche Staatssekretär, erklärte schon früher, dass das Ziel der Regierung die radikale Reduzierung der Anzahl der Dienstleister ist, man möchte das gesamte öffentliche Versorgungsnetz im staatlichem Eigentum oder im Eigentum der Selbstverwaltungen wissen. So ist es denn nicht ausgeschlossen, dass sich die im Bereich der Energetik eingeleitete Verstaatlichung auch auf die Wasserversorgung erstreckt. Viktor Orbán betonte in seiner vor einigen Tagen gehaltenen Rede, dass den Interessen der Allgemeinheit gegenüber privaten Interessen Geltung verschafft werden muss. Das wird jedoch nicht einfach werden, denn gegebenenfalls werden auch die Unternehmen der Selbstverwaltungen die Verlierer eines behördlich festgelegten Preises sein.