Fünfeinhalb Jahre Haft für Mark S. gefordert

Nach 22 Tagen Beweisaufnahme sind in dem Doping-Verfahren gegen Mark S. die Plädoyers vorgetragen worden. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Arzt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren, auch wegen eines «Menschenversuchs». Die Verteidiger wollen Mark S. frei bekommen.

Ganz am Ende wurde Mark S. noch einmal emotional.

Nach den Schlussplädoyers im Dopingprozess in München bat der Arzt seine Mitangeklagten und seine Familie um Entschuldigung und äußerte einen Wunsch: Nach dem Ende des Verfahrens und seiner Haftstrafe wolle er gerne in die reguläre Praxis nach Erfurt zurück. «Ich hoffe, dass ich irgendwann wieder zurückkommen kann», sagte der Mediziner.

Ob das klappt, das entscheidet die Strafkammer des Landgerichts München II am nächsten Freitag mit ihrem Urteilsspruch. Fürsorglicher Arzt und Systemopfer oder fahrlässiger Doper und skrupelloser Manipulator: Am vorletzten Verhandlungstag ist der 42-Jährige noch einmal völlig unterschiedlich charakterisiert worden. Der Staatsanwalt sieht den Thüringer als Doping-Organisator, der mit dem Betrug jahrelang Geld verdienen wollte, den Berufseid «vollends in die Tonne» trat und auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haft von fünfeinhalb Jahren verurteilt gehört.

Die Anwälte des Mediziners dagegen wollen ihren Mandanten schon bald frei haben, am besten gleich nach der Urteilsverkündung am nächsten Freitag. Der Haftbefehl sei auszusetzen, forderten die Verteidiger.

Einig waren sich Anklage und Verteidigung am Freitag nur, dass Mark S. jahrelang an mehreren Winter- und Radsportlerin Blutdoping betrieb und in den letzten Jahren seines Handelns bis zur Razzia der «Operation Aderlass» im Februar 2019 auch vier Helfer involvierte.

Mark S. beteuerte in dem Verfahren mehrfach, als Sportfan und Arzt stets daran interessiert gewesen zu sein, Athleten mit hohen medizinischen Standards und größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Das zweifelte Oberstaatsanwalt Kai Gräber in seinem Schlussvortrag stark an und erinnerte unter anderem an Bluttransfusionen teils im Dunkeln einer Autorückbank unter dem schwachen Schein eines Handylichts.

Vor allem über eine Episode aus dem Herbst 2017 gingen am Freitag die Bewertungen weit auseinander: Mark S. hatte einer österreichischen Mountainbikerin damals ein Präparat gespritzt, das sich später als Forschungschemikalie herausstellte. Staatsanwalt Gräber sprach von einem «Menschenversuch», er will eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den Arzt.

Mark S. kritisierte den Begriff «Chemikalie» und betonte, dass das Mittel ungefährliches menschliches Hämoglobin gewesen sei.

Die Verteidiger von Mark S. meinen, dass ihr Mandant in der Causa gar nicht zu bestrafen ist. Sie argumentierten, dass der Arzt aus Versehen ein falsches Präparat injizierte, also fahrlässige Körperverletzung in Betracht komme. Weil die Mountainbikerin ihn deshalb aber nicht anzeigte, sei er in dem Punkt freizusprechen.

Mark S. hofft auf Strafmilderung, etwa weil er seit der Verhaftung kooperativ mit den Ermittlern gewesen sei, weil er im Laufe des Verfahrens Reue gezeigt habe, weil er jüngst einen Spezialkühlschrank zur Corona-Impfung freigegeben habe und weil er in der Öffentlichkeit bereits massiv vorverurteilt sei. Zudem habe er deutlich gemacht, dass die anderen vier Angeklagten keine gleichwertigen Mittäter sondern lediglich Helfer gewesen seien, sagte seine Anwälte.

Neben solchen spezifischen Angaben wurde Verteidiger Juri Goldstein auch grundsätzlich, etwa mit der Behauptung, Doping gehöre fest zum Spitzensport. «Alles nur spekulativ, alles Schall und Rauch!», erwiderte Staatsanwalt Gräber energisch. «Wo sind denn die Namen? Wo sind die Ärzte? Ich habe hier nur Mutmaßungen und Spekulationen gehört, kein einziger Name ist auf den Tisch gekommen.»

Für den mitangeklagten Dirk Q. beantragte der Staatsanwalt eine Strafe von zweieinhalb Jahren – durch die bereits abgesessene fast zweijährige Untersuchungshaft müsse Q. aber nicht in das Gefängnis zurück. Die Verteidiger plädierten auf maximal zwei Jahre Haft.

Für die anderen Komplizen wurden von der Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen beantragt: zwei Jahre bei der Krankenschwester Diana S., eineinhalb Jahre bei dem Notfallsanitäter Sven M. und ein Jahr bei Ansgard S., dem Vater des hauptangeklagten Arztes.

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