In Zalaegerszeg fällte das Gericht zweiter Instanz am 31. Oktober 2014 ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Kleinunternehmer. Der Mann war im April in erster Instanz wegen Steuerhinterziehung in 7 Fällen und in Höhe von mehr als 72 Millionen Forint zu einer Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis, sowie zum Verbot der Ausübung der öffentlichen Angelegenheiten verurteilt worden. Sein Verteidiger ging gegen das Urteil in Berufung.
Das Gericht erster Instanz sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seit Mai 2005 als Kleinunternehmer in der Waldwirtschaft tätig war, am 14. Dezember 2007 sein Unternehmerausweis wegen Steuerschulden eingezogen wurde, er in den Jahren 2008-2011 seine Tätigkeit aber dennoch fortsetzte. Er stellte in dieser Zeit insgesamt 384 Rechnungen aus, auf denen er auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen hat.
Der Angeklagte kam in den Jahren 2008-2011 seiner Verpflichtung zur Erklärung der Mehrwertsteuer nicht nach, so dass er eine Steuerschuld in Höhe von 35.066.077 Forint anhäufte. Außerdem zahlte er in den Jahren 2008-2011 keine Einkommensteuern und keine Sozialabgaben, so dass sich seine Steuerschuld auf 72.009.138 Forint erhöhte.
Das Gericht zweiter Instanz milderte das Urteil auf 5 Fälle Steuerhinterziehung, im Übrigen gab es dem Urteil in erster Instanz statt.