Das neue Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauches trat in Ungarn bereits im Januar 2012 mit einer dreimonatigen Toleranzzeit in Kraft. Danach wurde das Nichteinhalten der Vorschriften streng sanktioniert und seitdem Strafen in Höhe von insgesamt mehr als 12 Millionen Forint ausgesprochen, sagte Imre Pesti, Budapester Regierungsbeauftragter im Februar 2013 auf einer Pressekonferenz zur Einleitung einer bis April dauernden landesweiten Kontrollaktion.
In den meisten Fällen seien Strafen gegen Privatpersonen verhangen worden. Bei den 1500 Kontrollen im Januar dieses Jahres wurden aber auch Mängel in Einkaufszentren, Sporteinrichtungen und an Hochschuleinrichtungen aufgedeckt. Die verhängten Strafen belaufen sich auf mehrere Hunderttausend Forint.
Die derzeitige landesweite Kontrollaktion wurde am 18. Februar im Budapester Parlament und in dessem Bürogebäude begonnen. Pesti zufolge kam die Kontrolle auch für die Abgeordneten überraschend. Umso erfreulicher sei, dass keine Überschreitungen der gesetzlichen Vorschriften festgestellt wurden.
Das Gesetz zum Nichtraucherschutz sieht ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen von öffentlich zugängigen Gebäuden und Einrichtungen, am Arbeitsplatz, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie auf Spielplätzen und bei Veranstaltungen vor. Das Rauchen in Zügen der Ungarischen Staatsbahn ist schon länger verboten. Das Gesetz regelt des Weiteren, wo und wie im Freien an öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Bahnhöfen, Bürohäusern Raucherinseln eingerichtet werden können (mindestens fünf Meter vom Eingang entfernt).