Seit 1. Juli sanktioniert das Nationale Amt für Lebensmittelsicherheit Nébih wieder Verstöße gegen die Vorschriften zur Behandlung von Ambrosia. „Die Strafen werden gegen Eigentümer oder Nutzer von mit Ambrosia verseuchten Böden verhangen“, sagte der zuständige Mitarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft, Gábor Szalkai.
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Die Strafen liegen in Abhängigkeit vom Vergehen und von der Größe der Fläche zwischen 15.000 und 5 Millionen Forint. Die Kontrollen führt das zuständige Grundbuchamt durch, das ein Protokoll anfertigt und Nébih zukommen lässt. Nébih ordnet dann ein Zwangsmähen an und legt die Höhe der Strafe fest.
Im letzten Jahr wurden auf insgesamt 5600 Hektar Fläche auch innerhalb von Ortschaften Kontrollen durchgeführt, 3000 Verfahren eingeleitet und Geldstrafen in Höhe von insgesamt 130 Millionen Forint verhangen, sagte László Jordán, der stellvertretende Vorsitzende des Amtes auf einer Pressekonferenz.
Die einst mit Saatgut aus Nordamerika nach Südeuropa eingeschleppte Pflanze ist sehr allergen und verbreitet sich immer weiter nach Norden. Seit Jahren kämpfen die betroffenen Länder mit aller Kraft gegen ihre Ausbreitung. In Ungarn gilt, dass das Blühen der Pflanzen unter allen Umständen verhindert werden muss. Kleingärtner sind angehalten, die Pflanzen möglichst herauszureißen oder abzumähen.
Die Mitarbeiter der Bürgermeisterämter schauen verstärkt auf nicht gemähte, brachliegende Flächen. Auch das Bürgermeisteramt kann ein Zwangsmähen zu Lasten des Eigentümers oder Nutzers anordnen.