Ungarn wird sich demnächst wegen seines hochprozentigen Nationalgetränks, des Pálinkas, vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müssen. Klägerin ist die EU-Kommission, die die gesetzliche Höhe der Steuerbefreiung bei der Herstellung des hochprozentigen Obstlers für den persönlichen Bedarf beanstandet, berichten am Donnerstag Medien des Landes.
Bereits im Sommer vorigen Jahres hatte Brüssel im Rahmen eines Pflichtverletzungs-Verfahrens Ungarn aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz zu ändern, das den Pálinka unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Im Sinne der ungarischen Regelung sind bis zu 50 Liter Pálinka pro Jahr, die entweder zu Hause oder in Schnapsbrennereien für den persönlichen Bedarf hergestellt werden, steuerfrei.
Die Steuer für alkoholische Getränke wird jedoch von einer EU-Richtlinie harmonisiert, wonach für besagte 50 Liter die Steuer nur um 50 Prozent gesenkt werden kann. Nach Ansicht der EU-Kommission übersteigt die durch Ungarn gewährte Steuerbefreiung das von der Union ermöglichte Ausmaß. Ungarns Regierung ist dagegen der Auffassung, dass die ungarische Regelung den EU-Anforderungen gerecht wird. Einer Mitteilung des Budapester Wirtschaftsministeriums zufolge ist Ungarn bereit, seinen Standpunkt auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.
Die Pálinkaherstellung sei zweifelsfrei aufgrund historischer Traditionen Teil des ungarischen Kulturerbes, hieß es weiter in der Mitteilung des Ministeriums. So wolle Ungarn ähnlich wie andere Mitgliedstaaten der EU das Fortbestehen seiner Tradition sichern. Ungarn wolle mit der Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung nicht mehr, als den anderen Unionsstaaten wie etwa Österreich, Deutschland, Slowenien und Portugal erlaubt sei.