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Sanktionen für Versäumnisse

Das Zentrale Statistikamt KSH kann seit 1. Februar bei verspäteten, fehlerhaften oder gar nicht eingereichten statistischen Datenreichungen Sanktionen aussprechen, teilte der Sprecher des Statistikamtes der Presse gegenüber mit. Gleichzeitig startete die Behörde ein Mailing, um die säumigen Firmen und Gesellschaften aufzufordern, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Die Geldbußen werden von den Regierungsbehörden in den jeweiligen Komitaten verhangen. Bei natürlichen Personen können Geldbußen bis zu einer Höhe von 200 Tausend Forint, bei Rechtspersonen und über keine Rechtspersönlichkeit verfügenden Organisationen von 200 Tausend bis zwei Millionen Forint ausgesprochen werden.

KSH zufolge sind die statistischen Daten wichtig für Geschäftsstrategien, politische und wissenschaftliche Interessen. Das Statistikamt versorgt inländische und ausländische Interessenten mit diesen Daten, die auch eine wichtige Informationsquelle in der europäischen Kommission bilden.