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EuGH: Ungarn nicht im Einklang mit EU-Gesetzen zur Luftqualität

Ungarn hat gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften verstoßen, weil es den Tagesgrenzwert für Feinstaub in der Luft nicht eingehalten und die Dauer für die Überschreitung dieser Grenzwerte überschritten hat, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Die Europäische Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, weil es diese Mängel nicht rechtzeitig behoben hatte. Das Gericht stimmte zu, dass die Luftqualität in den fraglichen Gebieten, nämlich in Budapest und im Sajó-Tal sowie in der Nähe von Pécs in Südungarn, sechs bzw. acht Jahre lang durchgehend inakzeptabel war. Der EuGH stellte fest, dass Ungarn bereits Pläne und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität verabschiedet hat.

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Diese Maßnahmen hätten jedoch weder das Ausmaß der geplanten Verbesserung umrissen noch Fristen gesetzt, bis zu denen Ungarn die Luftqualitätsvorschriften einhalten würde, so das Gericht. Es wurde auch kein Datum festgelegt, bis zu dem der Feinstaubanteil in den am stärksten verschmutzten Zonen unter die festgelegten Grenzwerte fallen würde, so das Gericht. Ungarn zögerte auch die Verabschiedung der Maßnahmen hinaus, was verhinderte, dass die Luftqualität so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehrte, so das Gericht.

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