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Vorsicht beim Einsatz von Pyrotechnik

Weltweit wird in der Silvesternacht das neue Jahr mit aufwendigen Feuerwerkshows und mit dem Zünden eigener Pyrotechnik begrüßt. Korken knallen und es fließt bei ausgelassener Stimmung viel Alkohol. Die Mischung leicht entzündbarer Feuerwerkskörper, Alkohol und übermütige Laune erweist sich aber oft als eine recht gefährliche Angelegenheit. Jahr für Jahr bereiten sich deshalb die Notdienste auf diese eine Nacht besonders intensiv vor.

Die Polizei gab kurz vor Jahresende eine Pressekonferenz und verwies eindrücklich auf die Einhaltung der ungarischen Regierungsverordnung 173/2011. (VIII. 24.) über den Kauf und die sachgemäße Verwendung von Pyrotechnik. Die einschlägigen Produkte werden hier in vier Klassen eingeteilt. Produkte für das Feuerwerk am 31. Dezember gehören in der Mehrheit in die Klasse 3. Die Knallkörper, Feuerwerkskörper u.ä. dürfen von erwachsenen Personen zwischen dem 28.-31.12. beim zugelassenen Fachhändler erworben und ausschließlich am 31.12. ab 18 Uhr bis 1.1. 6 Uhr gezündet werden.

Professionelle Produkte mit großer Zündkraft gehören in die Klasse 4 und dürfen nur von Pyrotechnikern mit Genehmigung gekauft und verwendet werden. Das heißt, dass sich beispielsweise pyrotechnische Bomben nicht im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen. Des Weiteren dürfen Privatpersonen keine pyrotechnischen Petarden besitzen und abschießen. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen von bis zu 150.000 Forint (etwa 500 Euro) geahndet.

Die Polizei warnt außerdem vor dem Kauf von illegalen Produkten unter der Hand. Diese können schon vor dem sachgemäßen Zünden explodieren und zu schwerwiegenden körperlichen Schäden führen.